Wahr oder nicht wahr? Vorauswahl bei den Bewerbungen

Die Frage: Wird ein Teil der Bewerbungen vor der Zulassung zum Auswahlverfahren ausgesiebt?

Die Antwort: Nein, die Bewerbungen werden weder inhaltlich noch nach der Abiturnote vorab sortiert. Jede vollständige Bewerbung wird zum Auswahlverfahren zugelassen.

Die Bewerbung für das Jurastudium an der Bucerius Law School ist im ersten Schritt rein formell: Du musst bis zum 15. Mai deine Online-Bewerbung abgeschickt und die erforderlichen Unterlagen an uns geschickt haben. Deine Bewerbung muss also schlicht vollständig sein.

Hast du das geschafft, wirst du auf jeden Fall zum schriftlichen Auswahlverfahren zugelassen. Es findet keine Vorabauswahl nach Abiturnote statt, es gibt also keinen N.C. Und wir lesen uns in dieser Phase auch nicht deinen Online-Bewerbungsbogen durch.

Beides wird im Laufe des Bewerbungsverfahrens natürlich relevant. Deine Abiturnote (oder die Durchschnittsnote der letzten drei Zeugnisse vor dem Abitur) fließt am Ende des Auswahlverfahrens zu einem Drittel mit in das Ergebnis mit ein. Und das, was du im Online-Bewerbungsbogen geschrieben hast, dient beim mündlichen Auswahlverfahren den Prüfern als Leitfaden für die Einzelgespräche (die auch nur ein Teil des mündlichen Auswahlverfahrens sind).


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