NS-Unrecht und SED-Unrecht

Gemeinsame Ringvorlesung der Universität Hamburg und Bucerius Law School über das NS-Unrecht und SED-Unrecht in Justiz und Verwaltung.

Zum dritten Mal findet die gemeinsame Ringvorlesung der Universität Hamburg und der Bucerius Law School über das NS-Unrecht und das SED-Unrecht in Justiz und Verwaltung statt. An jedem Dienstag im Wintersemester 2026/2027 besprechen wir unterschiedliche Aspekte des Rechts in diesen Unrechtsregimen. Die Veranstaltungen werden abwechselnd in der Bucerius Law School und Universität Hamburg abgehalten.

Alle Termine

NS-Ideologie und Antisemitismus
03. Nov.
16:15 Uhr

NS-Ideologie und Antisemitismus

Prof. Dr. Matthias Armgardt zur nationalsozialistischen Weltanschauung und damit zusammenhängender Formen von Antisemitismus.

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Strafrecht im Nationalsozialismus
10. Nov.
16:15 Uhr

Strafrecht im Nationalsozialismus

Prof. Dr. Milan Kuhli zum Strafrecht im Nationalsozialismus

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Steuerrecht im Nationalsozialismus
17. Nov.
16:15 Uhr

Steuerrecht im Nationalsozialismus

Birgit Weitemeyer und Tim Maciejewski zeigen, wie das scheinbar technische Steuerrecht zum Werkzeug eines verbrecherischen Staats wurde.

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Teilnehmen

Die Vorlesungen finden Dienstags von 16 bis 18 Uhr (c.t.) an der Bucerius Law School und der Universität Hamburg statt. Genauere Informationen zum Veranstaltungsort können Sie den jeweiligen Einzelterminen auf dieser Webseite oder dem Flyer entnehmen.

Eine Übersicht über das Programm finden Sie hier.

Nationalsozialistisches Unrecht und Unrecht der SED-Diktatur als Pflichtstoff

Seit 2022 sieht § 5a Abs. 2 S. 3 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) für das Jurastudium vor, dass die Vermittlung der Pflichtfächer „auch in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur“ erfolgt. Die Ringvorlesung soll dieser jungen Regelung zur Umsetzung verhelfen. Durch die Kooperation der Bucerius Law School und der Universität Hamburg, entsteht ein Raum, in dem die Expertise verschiedener Rechtswissenschaftler*innen aus allen Rechtsgebieten zusammengetragen wird, um den mannigfaltigen rechtlichen Ausformungen dieser Unrechtsregime nachspüren zu können.

Wissenschaft als Verantwortung

Auch wenn § 5a Abs. 2 S. 3 DRiG Anlass für die Ringvorlesung war, ist die Norm nicht der einzige Grund für diese. Die Rechtswissenschaft trägt aus unserer Sicht nämlich gerade in Bezug auf diese Unrechtsregime eine Verantwortung, der sie gerecht werden muss. 

Das Recht erscheint auf den ersten Blick seinem Gegenstand gegenüber neutral. Gesetze machen die gesellschaftlichen Umstände, in die sie hineinregeln, unsichtbar. Doch das Recht und Jurist*innen spielten eine große Rolle innerhalb dieser Unrechtsregime. Gräueltaten sollte durch objektiv formulierte Rechtsnormen Legitimität verliehen werden. Ihr Ausmaß wurde durch die vermeintliche Neutralität verschleiert. Diese Wirkungsweisen des Rechts deutlich zu machen und die Rolle der eigenen Disziplin an diesen Taten aufzuarbeiten, soll Ziel dieser Ringvorlesung sein.

Ein Raum für Debatten und Austausch 

Die Ringvorlesung lebt von den gemeinsamen Debatten und dem Austausch. Sie richtet sich an Studierende, Promovierende, Postdocs und Professor*innen aus den Rechtswissenschaften sowie den Nachbardisziplinen und an Praktiker*innen. Sie bietet einen Raum für Austausch und Diskussion. Wir laden alle Interessierten herzlich ein!

Vergangene Termine