Das Grundstudium

Deine ersten zwei Jahre an der Bucerius Law School

Das Grundstudium dauert insgesamt zwei Jahre bzw. sechs Trimester. Es besteht zum größten Teil aus Pflichtveranstaltungen, wozu u.a. auch das Studium generale sowie zwei Praktika gehören. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen.

Propädeutikum: Dein Start ins Studium

Noch vor dem eigentlichen Studienbeginn erwartet dich ein Propädeutikum, das den Einstieg in das Jurastudium erleichtert. Du lernst den Campus und seine Einrichtungen kennen und hast gleichzeitig Gelegenheit, mit deinen neuen Kommiliton:innen Hamburg zu entdecken.

Ein speziell entwickelter Einführungskurs in die Rechtswissenschaft vermittelt dir grundlegende Fachbegriffe und ein erstes Verständnis für dein Studienfach, sodass du zum Start gut vorbereitet bist. Ergänzend dazu erhältst du durch Besuche in Kanzleien, Wirtschaftsunternehmen oder Gerichten erste praxisnahe Einblicke in den juristischen Berufsalltag.

Einstieg ins Studium: Studium personale

Um das Ankommen in den Studienalltag zu erleichtern, bietet das Zentrum für Studium generale und Persönlichkeitsentwicklung (ZSP) im 1. Trimester die Reihe „Einstieg ins Studium“ im Bereich Studium personale an — ein maßgeschneidertes Programm zur Förderung konkreter Schlüsselkompetenzen und relevanter Methoden, die dich bei der Bewältigung des Studienalltags unterstützen.

Das Programm besteht aus drei Vorlesungen:

Lernmanagement
  • Effektive Lernstrategien: Was hilft wirklich?
  • Welche Prioritäten möchte ich setzen?
  • Lerntag gestalten und den umfangreichen Stoff bewältigen
  • Individuelle Lernpräferenz
Zeitmanagement
  • Von der Schule ins Studium: Welche Veränderungen bringt das mit sich?
  • Kontext Bucerius Law School: Was ist hier besonders?
  • Selbstmanagement: Wie behaltet ihr den Überblick?
  • Zeitmanagement „in a nutshell“
Mentale Stärke
  • Welches Mindset stärkt mich im Studium?
  • Wie kann ich meine Widerstandskraft stärken?
  • Wie bleibe ich mental gesund?
  • Konstruktiver Umgang mit Rückschlägen

Einstieg ins Studium: Juristische Methodik

Auch wenn die methodische Rechtsanwendung am Fall in erster Linie in den Kleingruppen zum Vertragsrecht, Strafrecht und Verfassungsrecht erfolgt, werden in den Methodenveranstaltungen des Zentrum für Juristisches Lernen (ZJL) einzelne methodische Aspekte in Fortführung des propädeutischen Einführungskurses eingeübt und vertieft.

Dazu gehören:

  • die systematische Sachverhalts- und Problemanalyse
  • die Nutzung des Gesetzestextes auch für den Prüfungsaufbau und die Problemlösung
  • die gutachterliche Darstellung „Satz für Satz“
  • das Herausfiltern typischer Klausurfehler
  • die Behandlung fachspezifischer Methoden wie der Verfassungs-Auslegung und Grundrechts-Abwägung

Einführungs- und Vertiefungspraktikum

Während des Grundstudiums absolvierst du auch zwei Praktika, um Einblicke in die Rechtspraxis zu gewinnen. Die Praktika dauern insgesamt mindestens 13 Wochen.

Das Einführungspraktikum (5 Wochen) wird nach dem 3. Trimester in Deutschland absolviert.

Das Vertiefungspraktikum (8 Wochen) findet im In- oder Ausland planmäßig nach dem 6. bzw. 7. Trimester statt.

Mögliche Ausbildungsstellen sind:

  • Gerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Behörden
  • Kanzleien
  • Notariate
  • Unternehmen
  • Verbände

Wir betreuen dich im Praktikum

Die Mitarbeiterinnen unseres Career Service unterstützen dich bei der Praktikumssuche, indem sie den direkten Kontakt zu den Freunden und Förderern der Bucerius Law School vermittelt, die Praktikumsplätze anbieten.

Praktika können daneben auch in Eigeninitiative mit anderen Institutionen vereinbart werden.

Zwischenprüfung

Der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums ist die Voraussetzung für die Verleihung des Bachelor of Laws (LL.B.) sowie für die Teilnahme am Schwerpunktstudium und die Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung, dem staatlichen Teil der Ersten Prüfung.

Die Zwischenprüfung ist studienbegleitend und setzt sich aus bestimmten Pflichtfächern der ersten beiden Studienjahre aus den Bereichen Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht zusammen.

Voraussetzung für das Bestehen der Zwischenprüfung gem. §46 der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) ist die erfolgreiche Teilnahme an Leistungskontrollen in:

  • 4 privatrechtlichen Pflichtlehrveranstaltungen
  • 3 öffentlich-rechtliche Pflichtlehrveranstaltungen
  • 1 strafrechtliche Pflichtlehrveranstaltung

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