Das Grundstudium
Deine ersten zwei Jahre an der Bucerius Law School
Das Grundstudium dauert insgesamt zwei Jahre bzw. sechs Trimester. Es besteht zum größten Teil aus Pflichtveranstaltungen, wozu u.a. auch das Studium generale sowie zwei Praktika gehören. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen.
Propädeutikum
Noch vor deinem eigentlichen Studienbeginn erwartet dich ein Propädeutikum, das den Einstieg ins Jurastudium erleichtert. Du lernst die Hochschule mit ihren verschiedenen Einrichtungen kennen und machst mit deinen neuen Kommiliton*innen Hamburg unsicher.
In einem speziell konzipierten Einführungskurs in die Rechtswissenschaft lernst du dein Studienfach näher kennen, so dass du zum Studienstart die wichtigsten Begriffe bereits kennst. Außerdem bekommst du durch Besuche in Kanzleien, Wirtschaftsunternehmen und Gerichten bereits erste Einblicke in die Praxis.
Einstieg ins Studium: Studium personale
Um das Ankommen in den Studienalltag zu erleichtern, bietet das Zentrum für Studium generale und Persönlichkeitsentwicklung (ZSP) im 1. Trimester die Reihe „Einstieg ins Studium“ im Bereich Studium personale an — ein maßgeschneidertes Programm zur Förderung konkreter Schlüsselkompetenzen und relevanter Methoden, die dich bei der Bewältigung des Studienalltags unterstützen.
Das Programm besteht aus drei Vorlesungen:
Lernmanagement |
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Zeitmanagement |
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Mentale Stärke |
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Bei Bedarf kannst du optional in einer Vertiefungsgruppe die in der Vorlesung vermittelten Inhalte vertiefen. Im Anschluss an die Vorlesungsreihe hast du die Möglichkeit, die Methoden selbstständig auszuprobieren sowie deine Erfahrungen beim Erproben anhand eines dreiseitigen Essays zu reflektieren und so bereits 1 ECTS für das Modul E4 (Studium generale/Studium personale) zu erwerben.
Einstieg ins Studium: Juristische Methodik
Auch wenn die methodische Rechtsanwendung am Fall in erster Linie in den Kleingruppen zum Vertragsrecht, Strafrecht und Verfassungsrecht erfolgt, werden in den Methodenveranstaltungen des Zentrum für Juristisches Lernen (ZJL) einzelne methodische Aspekte in Fortführung des propädeutischen Einführungskurses eingeübt und vertieft.
Dazu gehören:
- die systematische Sachverhalts- und Problemanalyse
- die Nutzung des Gesetzestextes auch für den Prüfungsaufbau und die Problemlösung
- die gutachterliche Darstellung „Satz für Satz“
- das Herausfiltern typischer Klausurfehler
- die Behandlung fachspezifischer Methoden wie der Verfassungs-Auslegung und Grundrechts-Abwägung
An insgesamt sechs Freitagen im 1. Trimester bietet das ZJL dir jeweils zwei Veranstaltungen pro Fachsäule (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) in „Midigruppen“ von bis zu ca. 30 Teilnehmer*innen an.
Einführungs- und Vertiefungspraktikum
Während des Grundstudiums absolvierst du auch zwei Praktika, um Einblicke in die Rechtspraxis zu gewinnen. Die Praktika dauern insgesamt mindestens 13 Wochen.
Das Einführungspraktikum (5 Wochen) wird nach dem 3. Trimester in Deutschland absolviert.
Das Vertiefungspraktikum (8 Wochen) findet im In- oder Ausland planmäßig nach dem 6. bzw. 7. Trimester statt.
Mögliche Ausbildungsstellen sind:
- Gerichte
- Staatsanwaltschaften
- Behörden
- Kanzleien
- Notariate
- Unternehmen
- Verbände
Zwischenprüfung
Der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums ist die Voraussetzung für die Verleihung des Bachelor of Laws (LL.B.) sowie für die Teilnahme am Schwerpunktstudium und die Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung, dem staatlichen Teil der Ersten Prüfung.
Die Zwischenprüfung ist studienbegleitend und setzt sich aus bestimmten Pflichtfächern der ersten beiden Studienjahre aus den Bereichen Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht zusammen.
Voraussetzung für das Bestehen der Zwischenprüfung gem. §46 der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) ist die erfolgreiche Teilnahme an Leistungskontrollen in:
- 4 privatrechtlichen Pflichtlehrveranstaltungen
- 3 öffentlich-rechtliche Pflichtlehrveranstaltungen
- 1 strafrechtliche Pflichtlehrveranstaltung
Das Studium an der Bucerius Law School erfüllt alle für die Zwischenprüfung notwendigen rechtlichen Voraussetzungen.
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