Das Grundstudium

Deine ersten zwei Jahre an der Bucerius Law School

Das Grundstudium dauert insgesamt zwei Jahre beziehungsweise sechs Trimester. Es besteht überwiegend aus Pflichtveranstaltungen, darunter auch das Studium generale und zwei Praktika.

Am Ende des Grundstudiums legst du die Zwischenprüfung ab, mit der du diesen Studienabschnitt abschließt.

Propädeutikum: Jetzt geht's los

Noch vor dem offiziellen Studienbeginn erwartet dich ein Propädeutikum (woanders auch als “Erstiwoche” bekannt) das den Einstieg ins Jurastudium erleichtert. Du lernst den Campus und seine Einrichtungen kennen und kannst gleichzeitig mit deinen Kommiliton:innen Hamburg erkunden.

Ein speziell entwickelter Einführungskurs vermittelt die wichtigsten fachlichen Grundlagen und erste juristische Begriffe, damit du gut vorbereitet in dein Studium startest. Zusätzlich bekommst du durch Besuche in Kanzleien, Unternehmen oder Gerichten erste praxisnahe Einblicke in den Berufsalltag.

Studium personale

Um dir den Start in den Studienalltag zu erleichtern, bietet das Zentrum für Studium generale und Persönlichkeitsentwicklung (ZSP) im 1. Trimester die Reihe „Einstieg ins Studium“ im Bereich Studium personale an. Das Programm fördert gezielt Schlüsselkompetenzen und Methoden, die dich im Studienalltag unterstützen.

Es besteht aus drei Vorlesungen:

Lernmanagement
  • Effektive Lernstrategien: Was hilft wirklich?
  • Welche Prioritäten möchte ich setzen?
  • Lerntag gestalten und den umfangreichen Stoff bewältigen
  • Individuelle Lernpräferenz
Zeitmanagement
  • Von der Schule ins Studium: Welche Veränderungen bringt das mit sich?
  • Kontext Bucerius Law School: Was ist hier besonders?
  • Selbstmanagement: Wie behaltet ihr den Überblick?
  • Zeitmanagement „in a nutshell“
Mental Health
  • Welches Mindset stärkt mich im Studium?
  • Wie kann ich meine Widerstandskraft stärken?
  • Wie bleibe ich mental gesund?
  • Konstruktiver Umgang mit Rückschlägen

Juristische Methodik

Die methodische Rechtsanwendung übst du vor allem in den Kleingruppen zu Vertragsrecht, Strafrecht und Verfassungsrecht. Ergänzend dazu vertiefen die Methodenveranstaltungen des Zentrums für Juristisches Lernen (ZJL) einzelne Aspekte aus dem propädeutischen Einführungskurs, sodass du deine Fähigkeiten systematisch ausbaust.

Dazu gehören:

  • die systematische Sachverhalts- und Problemanalyse
  • die Nutzung des Gesetzestextes auch für den Prüfungsaufbau und die Problemlösung
  • die gutachterliche Darstellung „Satz für Satz“
  • das Herausfiltern typischer Klausurfehler
  • die Behandlung fachspezifischer Methoden wie der Verfassungs-Auslegung und Grundrechts-Abwägung

Das ist ja praktisch: Einführung und Vertiefung

Im Grundstudium absolvierst du zwei Praktika, um Einblicke in die juristische Praxis zu gewinnen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens 13 Wochen.

  • Einführungspraktikum (5 Wochen): findet nach dem 3. Trimester in Deutschland statt.
  • Vertiefungspraktikum (8 Wochen): erfolgt nach dem 6. oder 7. Trimester, wahlweise im In- oder Ausland.

Mögliche Ausbildungsstellen sind:

  • Gerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Behörden
  • Kanzleien
  • Notariate
  • Unternehmen
  • Verbände

Career Service – Immer für Dich da

Die Mitarbeiter:innen des Career Service helfen dir bei der Praktikumssuche und vermitteln den direkten Kontakt zu den Freund:innen und Förderern der Bucerius Law School, die Plätze anbieten.

Alternativ kannst du Praktika auch selbstständig bei anderen Institutionen organisieren.

Zwischenprüfung

Der Abschluss des Grundstudiums ist Voraussetzung für den Bachelor of Laws (LL.B.), für das Schwerpunktstudium und für die Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung, dem staatlichen Teil der Ersten Prüfung.

Die Zwischenprüfung läuft studienbegleitend und prüft Pflichtfächer aus den ersten beiden Studienjahren in Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.

Zum Bestehen gemäß §46 der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) musst du erfolgreich an Leistungskontrollen in folgenden Veranstaltungen teilnehmen:

  • 4 privatrechtliche Pflichtveranstaltungen
  • 3 öffentlich-rechtliche Pflichtveranstaltungen
  • 1 strafrechtliche Pflichtveranstaltung

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