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Bachelor of Laws (LL.B.)
Der Bachelor of Laws (LL.B.) ist dein erster berufsqualifizierender Abschluss nach drei Jahren Jurastudium.
Er berechtigt dich zwar in Deutschland nicht, die klassischen volljuristischen Berufe auszuüben, eröffnet aber zahlreiche Möglichkeiten für spannende Tätigkeiten im In- und Ausland.
Inhalt
- Bachelor of Laws - Was ist das?
- Was macht man mit einem Bachelor of Laws?
- Bachelor oder Staatsexamen - Was ist der Unterschied?
- Bachelor oder Staatsexamen? Entscheide später!
- Vorteile eines Bachelors
- Erfahrungsbericht: Patricks Story
- Internationale Perspektiven mit dem Bachelor of Laws
- Der Bachelor of Laws an der Bucerius Law School — Die Details
Dein erster juristischer Abschluss
Der Bachelor of Laws (LL.B.) ist ein international anerkannter akademischer Grad, der auf einer festgelegten Anzahl an ECTS-Punkten und einer Bachelorarbeit basiert. Er umfasst die Studienleistungen aus den ersten zehn Trimestern und setzt damit eine kontinuierliche Leistungsbereitschaft über drei Jahre voraus.
In Deutschland ist der LL.B. noch ein vergleichsweise junger Abschluss. Während früher für Jurist:innen ausschließlich der lange Weg bis zum Ersten Staatsexamen offenstand, bietet der Bachelor of Laws heute eine zeitgemäße und praxisorientierte Alternative innerhalb der juristischen Ausbildung.
Vielseitige Karrierewege einschlagen
Nicht alle, die Jura studieren, streben später den Beruf als Rechtsanwält:in oder Richter:in an. Für diese Studierenden ist der Bachelor of Laws (LL.B.) eine attraktive Alternative zum klassischen Staatsexamen.
Mit dem LL.B. qualifizierst du dich für Positionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst oder im Non-Profit-Bereich. Juristisches Wissen ist heute in fast allen Branchen gefragt – ob du als Berater:in Unternehmen bei Umstrukturierungen unterstützt oder in einer IT- oder Medienagentur zu Themen wie Datenschutz oder Compliance arbeitest.
Bachelorarbeit
In den Sommerferien nach dem neunten Trimester schreibst du deine Bachelorarbeit, für die dir vier Wochen zur Verfügung stehen.
Mit der Arbeit zeigst du, dass du wissenschaftlich fundiert arbeiten und dir ein eigenes Urteil zu einem juristischen Thema bilden kannst. Sie zählt zugleich als Seminarleistung im Rahmen der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung – also dem universitären Teil des Ersten Staatsexamens.
Nach Abschluss des Schwerpunktstudiums erhältst du in einer feierlichen Zeremonie den Bachelor of Laws (LL.B.), deinen ersten akademischen Grad.
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