Staatsexamen

Dein erster Schritt zum Volljuristen

Das Studium an der Bucerius Law School bereitet primär auf die Erste Prüfung – das erste juristische Staatsexamen – vor.

Das Erste Staatsexamen ist die Voraussetzung, um volljuristische Berufe in Deutschland ausüben zu können.

Die Erste Prüfung besteht aus zwei Teilen: der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der Staatlichen Pflichtfachprüfung.

Die Gesamtnote setzt sich zu 30 % aus dem universitären und zu 70 % aus dem staatlichen Teil zusammen.

Das Studienprogramm der Bucerius Law School richtet sich vollständig nach dem Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG), das Aufbau und Durchführung der Ersten Prüfung regelt.

Freischuss

Studierende der Bucerius Law School haben fast immer einen Freiversuch fürs Erste Staatsexamen.

Dieser sogenannte „Freischuss“ gilt nur für Studierende, die ihr Studium besonders schnell abgeschlossen haben.

Wenn du mit dem Ergebnis der ersten Prüfung nicht zufrieden bist, kannst du das Examen wiederholen – am Ende zählt der bessere Versuch.

Schwerpunktprüfung erfolgreich meistern

Im zehnten Trimester legst du die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung in deinem gewählten Schwerpunkt ab – der erste Teil der Ersten Prüfung.

Um zu bestehen, musst du mindestens 19 Trimesterwochenstunden an Lehrveranstaltungen besucht haben.

Zusätzlich müssen zwei von drei Prüfungsteilen – Klausur, mündliche Prüfung oder Seminar – erfolgreich abgeschlossen werden, jeweils mit einer Gesamtleistung von mindestens vier Punkten.

Staatliche Pflichtfachprüfung

Die Staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus sechs Klausuren im Pflichtfachbereich und einer mündlichen Prüfung.

Die Erste Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung als auch die Staatliche Pflichtfachprüfung erfolgreich abgeschlossen sind.

Weitere Informationen zur Ersten Prüfung findest du auf den Seiten des Hamburger Justizprüfungsamtes.

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