Staatsexamen

Dein erster Schritt zum Volljuristen

Das Studium an der Bucerius Law School bereitet in erster Linie auf die Erste Prüfung, das erste juristische Staatsexamen, vor. Das Erste Staatsexamen, auch Erste Prüfung genannt, ist eine Voraussetzung für die Ausübung volljuristischer Berufe in Deutschland.

Die Erste Prüfung besteht aus zwei Teilen: der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der Staatlichen Pflichtfachprüfung. Die Gesamtnote setzt sich zu 30 Prozent aus dem universitären und zu 70 Prozent aus dem staatlichen Prüfungsteil zusammen.

Das Studienprogramm der Bucerius Law School orientiert sich vollständig an den Vorgaben des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes (HmbJAG), das die rechtlichen Grundlagen für den Aufbau und die Durchführung der Ersten Prüfung festlegt.

Freischuss

Studierende der Bucerius Law School haben fast immer einen Freiversuch fürs Erste Staatsexamen. Diesen sog. "Freischuss" gibt es nur für Studierende, die ihr Studium besonders schnell absolviert haben. Ist man mit dem Ergebnis der ersten Prüfung nicht zufrieden, kann man das Examen wiederholen. Am Ende gilt der bessere Versuch.

Schwerpunktprüfung erfolgreich meistern

Im zehnten Trimester absolvierst du die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung in deinem gewählten Schwerpunkt – der erste Teil deiner Ersten Prüfung. Um zu bestehen, musst du mindestens 19 Trimesterwochenstunden an Lehrveranstaltungen teilgenommen haben. 

Außerdem sind zwei von drei Prüfungsteilen erfolgreich zu absolvieren: Klausur, mündliche Prüfung oder Seminar. Dabei benötigst du eine Gesamtleistung von mindestens vier Punkten.

Staatliche Pflichtfachprüfung

Die Staatliche Pflichtfachprüfung gliedert sich in sechs Klausuren aus dem Pflichtfachbereich und eine mündliche Prüfung. Die Erste Prüfung hat bestanden, wer die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die Staatliche Pflichtfachprüfung bestanden hat.

Weitere Informationen über die Erste Prüfung erhältst du auch auf den Seiten des Hamburger Justizprüfungsamtes.

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