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Staatsexamen
Der Weg in die volljuristischen Berufe
Das Erste Staatsexamen ist die Voraussetzung, um sogenannte volljuristische bzw. regulierte juristische Berufe in Deutschland ausüben zu können.
Die Erste Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung und
- der Staatlichen Pflichtfachprüfung.
Die Gesamtnote setzt sich zu 30 % aus dem universitären und zu 70 % aus dem staatlichen Teil zusammen.
Das Studienprogramm der Bucerius Law School richtet sich vollständig nach dem Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG), das Aufbau und Durchführung der Ersten Prüfung regelt.
Universitäre Schwerpunktprüfung
Im elften Trimester legst du die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung in deinem gewählten Schwerpunktbereich ab – der erste Abschnitt der Ersten Prüfung.
Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus drei Teilen:
- Eine Wissenschaftliche Arbeit, die gleichzeitig die Bachelorarbeit für den Bachelor of Laws (LL.B.) ist. Diese ist eine eigenständig anzufertigende schriftliche häusliche Arbeit über vier Wochen zu einem Thema aus dem gewählten Schwerpunktbereich und wird mit 40% gewichtet.
- Eine fünfstündige Aufsichtsarbeit, also eine Klausur, in der der Stoff der Kernlehrveranstaltungen des gewählten Schwerpunktbereichs abgeprüft wird. Die Aufsichtsarbeit wird mit 40% gewichtet.
- Eine mündliche Prüfung, in der ebenfalls der Inhalt der Kernlehrveranstaltungen des gewählten Schwerpunktbereichs abgeprüft wird. Sie wird mit 20% gewichtet.
Die Schwerpunktbereichsprüfung hast du erfolgreich abgeschlossen, wenn du insgesamt eine Durchschnittsnote von mindestens vier Punkten erreichst und zwei der drei Prüfungsleistungen bestehst. Außerdem musst du für den Abschluss des Schwerpunktstudiums Lehrveranstaltungen im Umfang von 19 Trimesterwochenstunden besucht haben.
Staatliche Pflichtfachprüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird nicht von der Bucerius Law School, sondern vom Justizprüfungsamt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht durchgeführt. Sie umfasst sechs fünfstündige Klausuren („Aufsichtsarbeiten“) und eine mündliche Prüfung. Die Inhalte der Prüfung werden staatlich festgelegt und sind in der Prüfungsgegenständeverordnung zu finden.
Im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung schreibst du innerhalb von zwei Wochen drei Klausuren im Zivilrecht, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und eine Klausur im Strafrecht. Außerdem musst du in der mündlichen Prüfung eine in 60 Minuten Vorbereitungszeit erstellte Falllösung aus einer der drei Fachsäulen vorstellen (Vortrag) und in jeder der drei Fachsäulen ein Prüfungsgespräch mit drei Prüfer:innen aus Wissenschaft und Praxis führen. Die Prüfungsgespräche finden in Dreier- oder Vierergruppen statt.
Wenn Du sowohl die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung als auch die staatliche Pflichtfachprüfung erfolgreich abgeschlossen hast, hast Du die Erste Prüfung bestanden.
Weitere Informationen zur Ersten Prüfung findest du auf den Seiten des Justizprüfungsamtes.
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