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Schwerpunktbereichsprüfung
Schwerpunktbereichsprüfung und Bachelorarbeit
Im diesem Teil des Studiums wählen die Studierenden einen juristischen Schwerpunktbereich und legen in diesem Schwerpunkt die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ab. Außerdem schreiben sie ihre Bachelorarbeit. Bei erfolgreichem Abschluss des Schwerpunktstudiums wird der Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen.
Schwerpunktbereiche
Zurück in Hamburg erfolgt, neben letzten Pflichtvorlesungen, vom achten bis zum zehnten Trimester ein Schwerpunktstudium in einem der acht folgenden Schwerpunktbereiche (SPB).
Gegenstand des SPB I sind die vielschichtigen Strukturen internationaler Beziehungen und Verträge – insbesondere des Völker- und Unionsrechts – welche im Zuge der Globalisierung immer bedeutender werden. Im Fokus stehen ihre mehrdimensionalen Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen der nationalen Verfassungs- und Rechtsordnungen – etwa die Menschen- und Grundrechte und das Wirtschafts-, Finanz- und Wettbewerbsrecht. Daneben werden wichtige Gebiete des Besonderen Völkerrechts, etwa das Internationale See- und Umweltrecht, beleuchtet.
Wie kaum eine andere Materie ist das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Gegenstand einer internationalen Diskussion. Es kann auf vielfältige Weise interdisziplinär betrachtet werden. Darüber hinaus ist das Rechtsgebiet von einer hohen Praxisrelevanz. Es lebt von den Fällen und Gestaltungsaufgaben, die Anwältinnen und Anwälte, Notare und Unternehmensjuristinnen und -juristen, aber auch Beschäftigte der Aufsichtsbehörden tagtäglich schultern. Darauf will das Studium im SPB II besonders aufmerksam machen und Spaß im Umgang mit den auch dogmatisch interessanten Fragestellungen vermitteln. Im Zentrum des Unterrichts stehen Fragen zu Corporate Governance, Konzernrecht, öffentlichen Unternehmensübernahmen und zur europäischen Finanzmarktregulierung.
Arbeitsrecht ist lebensnah. Der SPB III ist aus diesem Grund stark praxisorientiert. Die arbeitsrechtlichen Vorlesungen werden durch zahlreiche Vorträge von Praktizierenden aus Kanzleien, Verbänden und Unternehmen sowie Exkursionen in Betriebe und zu Gerichten flankiert. Arbeitsrecht ist Teil des besonders examensrelevanten Zivilrechts. Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler profitieren deshalb bei der Examensvorbereitung von ihrer Schwerpunktwahl. Arbeitsrecht ist außerdem nie langweilig: Es ist nicht nur ein besonders politisches und dynamisches Rechtsgebiet, sondern auch stark europarechtlich geprägt und deshalb immer in Bewegung. Der Moot Court am Bundesarbeitsgericht wurde nach alledem nicht zufällig schon dreimal von Studierenden der Bucerius Law School gewonnen.
Gegenstand des SPB IV ist das öffentliche Wirtschaftsrecht auf nationaler, europäischer und (zum Teil) internationaler Ebene. Dabei geht es vor allem um die deutsche und europäische Wirtschafts- und Wettbewerbsregulierung (unter Einschluss der Medienregulierung), die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand und die Vergabe öffentlicher Aufträge. Optional sind das Kartellrecht, das europäische und nationale Finanz- und Haushaltsrecht (einschließlich des Rechts der Staatsverschuldung) sowie auf völkerrechtlicher Ebene das WTO-Recht. Weitere Themengebiete werden in Absprache mit den Teilnehmenden des Wahlschwerpunktes behandelt.
Wirtschaftsstrafrecht in der klassischen Variante umfasst neben allgemeinen Fragen in den Kerngebieten insbesondere die Bereiche der Steuer und der Insolvenz. Hinzugekommen ist in den letzten Jahren das Kapitalmarktstrafrecht, das durch jüngste gesetzgeberische Aktivitäten in Reaktion auf die Finanzkrise enorm an Bedeutung gewonnen hat. Einschneidende Wirkungen zeitigt das Strafrecht über den Strafprozess für zahlreiche Menschen aber auch in anderen Lebensbereichen. Dies gilt insbesondere für das Medizinstrafrecht, das jenseits primär wirtschaftsrechtlicher Themen spannende, existenzielle und in hohem Maße praktische Fragestellungen aufwirft.
a) Gesamtes Wirtschaftsstrafrecht: In dieser ersten Ausprägung des Schwerpunktbereichs wird das Wirtschaftsstrafrecht auch in den praktisch virulenten Feldern des Insolvenzstrafrechts und des Kapitalmarktstrafrechts vertieft. Diese beiden Themenfelder stellen hier prüfungsrelevante Kernfächer dar.
b) Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht: Die zweite Ausprägung des Schwerpunktbereichs eröffnet Raum, das Strafrecht nicht nur aus der wirtschaftsstrafrechtlichen Perspektive zu vertiefen. Dies geschieht über die hier prüfungsrelevanten Kernfächer „Medizinstrafrecht des StGB“ und „Vertiefung Strafprozessrecht“.
Der SPB VI widmet sich den Fragen des grenzüberschreitenden Handelsverkehrs, dessen Recht von zwei Entwicklungen geprägt wird, nämlich der Internationalisierung sowie der Privatisierung. Als Ergebnis ist der Rechtsanwender mit einer Vielzahl von Rechtsquellen konfrontiert (völkerrechtliche Verträge, europäische Verordnungen, nationales Recht, Handelsbräuche, internationale Vertragsmuster), die den gut ausgebildeten Juristinnen und Juristen beachtliche Gestaltungsspielräume eröffnet. Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die gerichtliche wie außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen (dispute resolution) im internationalen Kontext.
Recht ist ein Grundstoff moderner Gesellschaften, der aus einer eigenartigen Mischung aus Sprache, praktischem Handeln, normativen Ansprüchen, Institutionen, Wissen und dem Anspruch auf Gerechtigkeit besteht. Gemeinsam wollen wir erkunden, wie Juristinnen und Juristen versuchen, dem Recht, seiner Praxis und seinen gesellschaftlichen Funktionen beizukommen. Wir wollen ergründen, wie die Rechtspraxis schwierige Fälle löst, welche Rolle dabei die juristische Argumentation und die Rechtsdogmatik spielen, wie sich Recht grundlegend wandelt, wie das Verfassungsrecht auf das einfache Recht einwirkt, wie sich unsere Vorstellungen – etwa von der Autonomie Einzelner – entwickelt haben, welche Aufgaben und Leistungen das Recht für unsere Gesellschaft vollbringt und wie das Recht als Instrument gesellschaftlicher Selbst- und Fremdsteuerung benutzt wird. Vor allem interessiert uns das rechtswissenschaftliche Denken und Arbeiten. Mit welchen Methoden arbeitet die Rechtswissenschaft? Welche Aufgaben hat sie, welche Leistungen erbringt sie und welchen Grenzen ist sie unterworfen? Materiell-rechtlich stehen Fragen im Mittelpunkt, die die Stellung des Individuums unter dem Grundgesetz und seine privatautonomen Gestaltungsmöglichkeiten im Privatrecht betreffen.
Wegen der unbestrittenen ökonomischen Bedeutung steuerrechtlicher Fragestellungen gilt eine Expertise auf diesem Gebiet in der Praxis als Alleinstellungsmerkmal. Der Schwerpunkt vermittelt auf der Grundlage fundierter Kenntnisse zur Besteuerung von Einzelpersonen, Personen- und Kapitalgesellschaften, zur Gestaltung der Vermögensnachfolge oder der internationalen Steuerplanung die Fähigkeit, unternehmerische Entscheidungen steuerlich bewerten zu können. Dabei werden Fragestellungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Verfahren der Finanzverwaltung und dem Verfassungsrecht miteinander verzahnt. Der Bezug zur Praxis wird durch Gastvorträge, Tagungen, Exkursionen und die bislang immer erfolgreiche Teilnahme am Moot Court beim Bundesfinanzhof vertieft.
Unsere Studentin Siri erklärt die Schwerpunktbereiche
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Die Schwerpunktbereichsprüfung hat gem. § 58 Absatz 2 SPO bestanden, wer
1. als Endnote nach § 58 Absatz 1 Nummer 1 mindestens 4,0 Punkte erzielt und
2. von den zwei der drei Leistungskontrollen
- Themenprüfung (bestehend aus Wissenschaftlicher Arbeit,
- eine Aufsichtsarbeit (§ 56a),
- mündliche Prüfung (§ 57),
jeweils eine Gesamtleistung erbracht hat, die mit mindestens 4,0 Punkten bewertet worden ist.
Prüfungstyp | Rechtsgebiete | Gewichtung | |
---|---|---|---|
Schriftliche Prüfungen | Themenarbeit | Gebiete des gewählten Schwerpunkts | 40% |
Aufsichtsarbeit | Stoff der Kernveranstaltungen des gewählten Schwerpunktbereichs | 40% | |
Mündliche Prüfungen | Stoff der Kernlehrveranstaltungen des gewählten Schwerpunktbereichs | 20% | |
Insgesamt | 100% |
Hinzu kommt eine Leistungskontrolle, die den Stoff der so genannten "verpflichtenden Ergänzungsveranstaltung" abprüft. Die Note hieraus geht jedoch nicht in die Gesamtnote der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung ein, sondern unter Umständen als Wahlveranstaltung in die Gesamtnote des LL.B.
Bachelorarbeit
In den Sommerferien nach dem 9. Trimester fertigen die Studierenden die Bachelorarbeit an. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Die Studierenden sollen durch die Anfertigung der Bachelorarbeit nachweisen, dass sie fähig sind, wissenschaftlich zu arbeiten und sich ein selbständiges Urteil zu bilden. Die Bachelorarbeit ist gleichzeitig die wissenschaftliche Arbeit im Rahmen der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung, dem universitären Teil der Ersten Prüfung.
Nach Ende des Schwerpunktstudiums wird in einer feierlichen Zeremonie den Studierenden der Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen, ein erster berufsqualifizierender Abschluss.
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