Hauptversammlung – wie neu gedacht?

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Wie kann und sollte eine erneuerte Hauptversammlung aussehen, die sämtlichen Stakeholder-Interessen gerecht wird?
Im Koalitionsvertrag ist eine Reform des Beschlussmängelrechts angekündigt. Doch reicht das wirklich, um – wie es dort heißt – die „Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland“ zu stärken? Gibt es nicht noch andere Desiderate und zugleich Möglichkeiten, die den verschiedenen Interessen aller Stakeholder gerecht werden können?
Darüber diskutieren am 4. Februar 2026 ab 18 Uhr Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph H. Seibt, LL.M. (Yale) und Corporate Governance-Experte Hendrik Schmidt mit Prof. Dr. Lisa Guntermann (Bucerius Law School / IUKR).
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