Unternehmensstrafrecht: Ändern oder verwerfen?
Eine Konferenz der WisteV gemeinsam mit dem Wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreis der Bucerius Law School. Anmeldefrist: 30.11.2020
Die Pläne für ein Unternehmensstrafrecht haben in Form des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft Gestalt angenommen (BT-Drucks. 19/23568). Eine verbreitete politische und rechtliche Skepsis, die auch an der jüngsten Stellungnahme des Bundesrates abgelesen werden kann, entfacht die Debatte um den fundamentalen Schritt der Einführung verschärfter Verbandssanktionen und ihrer Einzelheiten aber von neuem. Die WisteV widmet sich diesem Fragenkreis gemeinsam mit dem Wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreis der Bucerius Law School mit einer Onlinekonferenz. Sie vertritt zugleich die jährliche Herbsttagung der WisteV an der Bucerius Law School. Um Anmeldung bis zum 30.11.2020 wird gebeten.
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