Wer bekommt Recht, wer nicht?

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Die Reihe der Konferenzen zur sozialen Spaltung beleuchtet die Kluft zwischen rechtsstaatlichen Ansprüchen und der juristischen Wirklichkeit.
Wer kein Einkommen hat, vielleicht auch gar nicht seine Rechte kennt, schreckt leicht davor zurück, sich zur Wehr zu setzen. Gelegentlich machen sich das selbst Behörden zunutze, wenn sie rechtlich strittige Bescheide erlassen, aber darauf setzen, dass die Betroffenen nicht dagegen vorgehen. Mangelnder Respekt der Exekutive vor Justitia hat sogar schon dazu geführt, dass Menschen trotz anhängiger Verfassungsbeschwerde abgeschoben werden.
Die Inschrift am Gebäude des Hamburger Oberlandesgerichts, wonach das Recht die Kunst des Guten und Gerechten ist, werden diese Menschen eher als Hohn empfinden. Nicht nur ein Problem für Betroffene. Denn wenn der Rechtsstaat sein Schutzversprechen nicht allen zu Teil werden lässt, die darauf angewiesen sind, leidet auch empfindlich die Wertschätzung für die Demokratie. Die Reihe der Konferenzen zur sozialen Spaltung beleuchtet daher 2026 die Kluft zwischen rechtsstaatlichen Ansprüchen und der juristischen Wirklichkeit. Im Zivilrecht wie im Strafrecht. Spielt es etwa tatsächlich eine Rolle, wer vor Gericht erscheint, ob jemand auf sich selbst gestellt ist oder Hilfe bekommt? Und wenn ja, von wem überhaupt? Was muss ein Rechtsstaat leisten, um hier Chancengerechtigkeit herzustellen?
Die Bucerius Law Clinic wird mit Fällen aus der Praxis den Auftakt der Veranstaltung gestalten.
Studierende sind als Teilnehmende herzlich und ohne Kostenbeitrag zur gesamten Konferenz eingeladen (Anmeldung erforderlich).
Nichtstudentische Interessierte können sich zu einem moderaten Kostenbeitrag ebenfalls anmelden.
Die Konferenz ist eine Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Soziales Hamburg unter Federführung der Evangelischen Akademie der Nordkirche und wird mitveranstaltet vom Hamburgischen Anwaltverein und der Bucerius Law School.
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