Wirtschaftsstrafrechtlicher Gesprächskreis

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Generalstaatsanwalt Peter Anders trägt zu ausgewählten prozessualen Konsequenzen und Problemen des reformierten Geldwäschestrafrechts vor.
Herr Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Ralf Peter Anders wird zum Thema „‚Doppelter Anfangsverdacht‘ bei Geldwäsche – Anforderungen an die Verdachtskonkretisierung mit Blick auf die Vortat nach der Einführung des ‚all-crimes‘-Ansatzes bei § 261 StGB“ vortragen.
Ob insbesondere mit der o.g. Gesetzesänderung auch verringerte Anforderungen an die prozessuale Konkretisierung der Vortat einhergehen, ist umstritten. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 10.12.2025 – 1 BvR 2449/25 (wistra 2026, 66) eine eindeutige Positionierung vermieden; es soll der Streitstand zu dieser Rechtsfrage auch vor dem Hintergrund einer steten rechtspolitischen Tendenz der Verschärfung des Einziehungsrechts dargestellt werden.
Um die Veranstaltung reibungslos durchführen zu können, bitten wir um verbindliche Anmeldung unter kathrin.mai(at)law-school.de bis zum 15.06.2026.
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