10. Bucerius – Medizinrechtstag „Personalmangel als Rechtsproblem"

Folgen und Sorgen des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen

Forschung & Fakultät |

Am Mittwoch, den 12. März 2025, fand der 10. Bucerius – Medizinrechtstag zum Thema „Personalmangel als Rechtsproblem – Folgen und Sorgen des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen“ an der Bucerius Law School in Hamburg statt. 

Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Jens Prütting berichtete einleitend Prof. Dr. Werner Vogd vom Lehrstuhl Soziologie der Fakultät für Gesundheit der Universität Witten/Herdecke im Wege einer kritischen Bestandsaufnahme über die Personalversorgung im deutschen Gesundheitswesen. Der Fokus lag hierbei insbesondere auf den deutschen Krankenhäusern. Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion unter der Moderation von Dr. Hoelke-Leonie Doench vom UK Eppendorf, wurde sodann die weitere Entwicklung der Personalversorgung im Gesundheitswesen thematisiert und insbesondere im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Relevanz diskutiert. Mit seinem Vortrag „Personalmangel und seine Folgen im Leistungserbringerrecht der GKV“ schloss Dr. Kilian Friedrich, Partner der Kanzlei medlegal Rechtsanwälte, Hamburg, an die zuvor gesammelten Erkenntnisse an und erörterte die Auswirkungen des Personalmangels in den medizinischen Bereichen des Leistungserbringerrechts und der Leistungsträgerschaft. Sodann gewährte Prof. Dr. Karsten Scholz den ca. 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Einblick in die Thematik der Risiken von Kapazitätsengpässen und –unterschreitungen unter besonderer Berücksichtigung der Krankenhausreform. In der sich daran anschließenden Diskussionsrunde, moderiert von Dr. Eva Rütz, Partnerin der Kanzlei Luther Law Firm, Düsseldorf, wurden angeregt und eingehend die gesammelten Erkenntnisse und Herausforderungen dieser Probleme analysiert. 

Nach einer kurzen Kaffeepause eröffnete Dr. Johannes Brocks, Partner der Kanzlei Brocks Rechtsanwälte, Hamburg, den zweiten Teil des Medizinrechtstages und präsentierte eine haftungsrechtliche Analyse des Personalmangels im stationären Sektor. Insbesondere wurde hierbei der Personalmangel als Organisationsfehler thematisiert und seine Beweisbarkeit im Arzthaftungsprozess dargestellt. Dies wurde sodann in einer durch Prof. Dr. Jens Prütting geleiteten Diskussionsrunde eingehender erörtert und hinterfragt. Anschließend berichtete Kai Peters, Partner der Kanzlei Ignor & Partner, Berlin, stellvertretend für die leider kurzfristig verhinderte Prof. Dr. Annika Dießner, über die Gefahren strafrechtlicher Vorwürfe bei personeller Unterbesetzung. Ebenfalls folgte eine Diskussionsrunde, im Lichte derer die Tragweite des Personalmangels als Rechtsproblem durch die strafrechtliche Betrachtung als weiterer Facette deutlich wurde.

Die sorgfältig ausgewählte und vielseitige Vortragsreihe wurde anschließend von Prof. Dr. Jens Prütting mit dem Resümee geschlossen, dass das Thema „Personalmangel als Rechtsproblem“ eine komplexe Thematik darstellt und gerade die Interdisziplinarität zur Lösung vielschichtiger gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen erforderlich ist. 

Bei einem anschließenden Empfang bestand die Gelegenheit, in ungezwungener Atmosphäre die gewonnen Erkenntnisse und Ansichten auszutauschen und zu diskutieren. 

 

Catriona Koch, Wiss. Mitarbeiterin IMR/Lehrstuhl Privatrecht VII

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