Am 12.11.2025 fand an der Bucerius Law School der medstra-Abend – zugleich die Herbsttagung des Instituts für Medizinrecht – statt. Das Thema war in diesem Jahr: „Das Heilmittelwerberecht auf dem Prüfstand – von der Sanktionierung zur Liberalisierung?“. Organisiert wurde die Veranstaltung von den Direktoren des Instituts für Medizinrecht, Professor Dr. Karsten Gaede und Professor Dr. Jens Prütting, LL.M.oec.
Heilmittelwerberecht in der Praxis: Straf- und Bußgeldrecht ohne Bedeutung?
Im ersten Vortrag widmete sich RA Dr. Dietmar Corts (Corts Rechtsanwälte, Köln) der Praxis und den Problemen des straf- und bußgeldbewehrten Heilmittelwerberechts. Er konstatierte, dass die Durchsetzung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) weniger über die Straf- und Bußgeldvorschriften erfolge, sondern primär durch Klagen von Wettbewerbern und Verbänden im Zivil- oder Verwaltungsrechtsweg. Er erläuterte außerdem verschiedene Praxisprobleme und mögliche Verteidigungsansätze. Im Anschluss wurden die aktuellen Regelungen und die Rechtsprechung unter Moderation von Professor Dr. Michael Lindemann (Universität Bielefeld/medstra) kritisch diskutiert.
Liberalisierungstendenzen?
Inwiefern eine Liberalisierung des Heilmittelwerberechts zu beobachten ist, war Thema des zweiten Vortrags von RA Maria Heil, M.C.L. (NOVACOS, Düsseldorf). Sie erkannte insgesamt weder in der Gesetzgebung noch in der Rechtsprechung der letzten Jahre eine klare Tendenz zu einer Liberalisierung. In vielen Bereichen erlaube die Rechtslage derzeit keine Entlastungen, auch wenn sich verschiedene Branchen dies wünschten. Es bedürfe aber zumindest einzelner Anpassungen, etwa im Hinblick auf die Digitalisierung. Abschließend stellte sie die Frage in den Raum, ob das Heilmittelwerberechts angesichts eines möglicherweise gewandelten Patientenbildes noch zeitgemäß sei. Dies war Gegenstand der folgenden Diskussion, die von Professor Gaede moderiert wurde.
Reformen im Gespräch: Werbung für Fernbehandlungen
Mit dem dritten Vortrag lenkte Professor Prütting den Blick auf eine mögliche Reform hinsichtlich der Werbung für Fernbehandlungen. Die geltende Vorschrift (§ 9 HWG) sei nicht praxistauglich und stamme trotz einer Anpassung im Jahr 2019 aus einer Zeit ohne adäquate telemedizinische Technologien. Deshalb stellte er einen Neuregelungsvorschlag vor, zu dem er derzeit in Gesprächen mit Fachpolitikern sei. Der Vorschlag und die Fernbehandlung insgesamt wurden anschließend unter der Moderation seines Kollegen Professor Gaede kontrovers diskutiert.
In einem kurzen Schlusswort wies Professor Gaede auf die Zukunftspotentiale der Fernbehandlung und anderer Therapiemethoden hin, denen auch das Werberecht Rechnung tragen müsse. Bei einem Get-together bestand dann noch Gelegenheit zu einem gemeinsamen Austausch.