Die Hochschule fördert daher Forschungsaufenthalte ihrer eigenen Wissenschaftler:innen im Ausland und lädt zugleich ausländische Gastwissenschaftler:innen auf den Hamburger Campus ein.
Wir haben mit Scholars aus dem In- und Ausland gesprochen, die an den internationalen Programmen der Hochschule teilgenommen haben und sie nach ihren Erfahrungen gefragt.
Prof. Dr. Paul Krell ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht in der globalisierten und digitalisierten Risikogesellschaft an der Bucerius Law School. Im März 2023 unterrichtete er als Gastprofessor an der University of Notre Dame in Indiana, USA.
Warum wollten Sie an die University of Notre Dame, Herr Professor Krell?
Wir pflegen eine Kooperation mit der Hochschule. In deren Rahmen habe ich in der Vergangenheit schon an einer gemeinsamen Tagung in Hamburg teilgenommen. Nun bot sich die Möglichkeit, als Dozent in die USA zu gehen – eine für mich ganz neue Erfahrung.
Was haben Sie vor Ort gelehrt – und was gelernt?
Ich habe eine Veranstaltung zu den Grundprinzipien und Grenzen des deutschen Strafrechts gemacht. Die einzelnen Themen waren dabei so ausgewählt, dass eine hinreichende Nähe zur angloamerikanischen Diskussion besteht. Für die Studierenden dort erschien mir eine rein informative Veranstaltung über das deutsche Strafrechtsdenken wenig attraktiv.
Ich wollte vielmehr eine Vorlesung, in der interaktiv die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Strafrechtstradition erarbeitet werden. Was ich gelehrt und was ich gelernt habe, waren deshalb gleichsam zwei Seiten einer Medaille.
Inwiefern profitieren Ihre Lehre und Ihre Forschung von diesem Auslandsaufenthalt?
Die Unterschiede im Strafrechtsdenken eröffnen einem neue Perspektiven, die einen bisweilen dazu verleiten, Standpunkte zu überdenken, die hier nicht ernsthaft hinterfragt werden.
Auch reizt es mich, selbst eine Tagung mit den amerikanischen Kolleginnen und Kollegen durchzuführen.