Internationaler Austausch - Blick über den Tellerrand: Maximilian Steffen

Die internationale Ausrichtung zählt zu den Hauptzielen der Bucerius Law School.

Forschung & Fakultät |

Die Hochschule fördert daher Forschungsaufenthalte ihrer eigenen Wissenschaftler:innen im Ausland und lädt zugleich ausländische Gastwissenschaftler:innen auf den Hamburger Campus ein.

Wir haben mit Scholars aus dem In- und Ausland gesprochen, die an den internationalen Programmen der Hochschule teilgenommen haben und sie nach ihren Erfahrungen gefragt. Maximilian Steffen ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School.

Vom 15. August bis 9. September 2022 forschte er als Promovend an der Universität Zürich und vom 19. September bis 9. Oktober 2022 an der Wirtschaftsuniversität Wien.

 

Warum wollten Sie nach Zürich und Wien, Herr Steffen?

In meiner Dissertation untersuche ich Rechtswegsfragen im deutschen Stiftungsrecht. Ein Kapitel ist Reformvorschlägen gewidmet, die den gerichtlichen Rechtsschutz für Stiftungen verändern würden – etwa die Schaffung neuer Rechtsmittel oder Rechtswegzuweisungen.

Die Schweiz kennt eine Stiftungsaufsichtsbeschwerde; das österreichische Privatstiftungsrecht setzt statt einer behördlichen Stiftungsaufsicht auf mehr zivilgerichtliche Kontrollelemente. In beiden Ländern konnte ich also etwas erforschen, dass es in Deutschland so bislang nicht gibt.

 

Woran haben Sie vor Ort geforscht?

In Zürich und Wien habe ich versucht zu verstehen, wie das Rechtsschutzsystem funktioniert, in das Stiftungen in der Schweiz und in Österreich eingebettet sind. Mein Fokus vor Ort lag darauf, Literatur und Rechtsprechung zusammenzutragen, die mir in Hamburg nicht zugänglich gewesen wären, und Gespräche mit Wissenschaftler:innen und Praktikerinnen zu führen.

 

Inwiefern profitiert Ihre Forschung von dem Auslandsaufenthalt?

Während meiner Zeit in Wien und Zürich konnte ich viele engagierte Menschen kennenlernen, die meine Forschung sehr gefördert haben. In Wien etwa durfte ich einen Vortrag vor den Mitarbeitenden des Instituts von Professorin Kalss halten und habe viele Gespräche – acht an der Zahl – mit Anwält:innen geführt.

In der Schweiz haben mir Professor Jakob und seine Mitarbeitenden wertvolle Hinweise gegeben. Ich verstehe die Stiftungsrechtsordnungen der Schweiz und Österreichs nun besser und habe weit mehr erlebt, als ich zu hoffen wagte. Und das Word-Dokument meiner Dissertation hat auch einige Seiten Zuwachs erfahren.

 

Welche internationalen Forschungsaufenthalte von Wissenschaftler:innen fördert die Bucerius Law School? 

Um den internationalen Austausch der Nachwuchswissenschaftler:innen zu fördern, ermutigt die Bucerius Law School ihre Promovenden und Habilitanden zu Forschungsaufenthalten im Ausland und vergibt jedes Jahr Stipendien zur Finanzierung von Reise- und Lebenshaltungskosten.

Gleichzeitig werden ausländische Gastwissenschaftler:innen im Rahmen des Visiting Scholar Programs in Hamburg willkommen geheißen und können eine Zeit lang mit den Fakultätsmitgliedern arbeiten.

Da die Bucerius Law School hohen Wert auf den Ausbau des transatlantischen Austausches legt, wurde vor einiger Zeit ein besonderes Förderprogramm in Kooperation mit der Joachim Herz Stiftung ins Leben gerufen: Im Rahmen dieses Programms werden explizit Forschungsaufenthalte in den USA und Gastwissenschaftlerinnen aus den USA finanziell unterstützt.

 

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