Langjährige Erfahrung als Sachverständiger im Rechtsausschuss
Seit etwa zehn Jahren wird Prof. Karsten Gaede wiederholt als Sachverständiger für Anhörungen des Rechtsausschusses bestellt. Für ihn ist die Möglichkeit, Sachverstand einzubringen und damit das Recht mitzugestalten, eine faszinierende, motivierende und auch ehrenvolle Aufgabe.
Herausforderungen bei strafrechtlichen Fragestellungen
Besonders bei strafrechtlichen Fragen geht es regelmäßig um sehr einschneidende Maßnahmen, und bei Gesetzesentwürfen greifen oft reflexartig Mechanismen. Doch allein mit der Androhung von Strafen lassen sich Probleme kaum lösen. Als unabhängiger Sachverständiger versucht Prof. Gaede, Grenzen und Möglichkeiten des Rechts sowie die tatsächlich zu erwartenden Folgen strafrechtlicher Regelungen aufzuzeigen. Es geht ihm darum, im besten Falle politischen Kurzschlüssen entgegenzuwirken.
Diskussion um assistierten Suizid im November 2022
Seine letzte Berufung im November 2022 war eine der bislang spannendsten für ihn: Es wurde die Frage des assistierten Suizids diskutiert. Was dürfen hier insbesondere Ärztinnen und Ärzte? Wie kann selbstbestimmtes Sterben strafrechtlich geregelt werden?
Gesellschaftliche Relevanz und breites Interesse
Es handelte sich um ein Thema mit großer gesellschaftlicher Relevanz, zu dem an der Law School mit dem Institut für Medizinrecht inhaltlich stark gearbeitet wird und das viele Menschen persönlich bewegt. Dementsprechend umfangreich war die Anhörung des Rechtsausschusses. Zahlreiche Sachverständige kamen zu Wort, und er hatte den Eindruck, dass ein ernsthaftes Interesse an den Ausführungen bestand.
Aufhebung des Fraktionszwangs und offene Diskussion
In diesem Fall war der Fraktionszwang aufgehoben. Viele Abgeordnete hatten sich noch nicht an einen Gesetzentwurf gebunden. Das ist selten, denn oft steht einem ein recht einheitlicher Block gegenüber. Und tatsächlich scheinen die Einschätzungen der Expertinnen und Experten nicht im leeren Raum verpufft zu sein.
Hoffnung auf einen neuen Gesetzentwurf
Momentan sieht es so aus, als planten zwei Abgeordnetengruppen, einen neuen gemeinsamen Gesetzentwurf zu entwickeln. Das war der Rat mehrerer Sachverständiger in der Anhörung, und nun scheint tatsächlich an einem Kompromiss gearbeitet zu werden. Eine hoffnungsvolle Entwicklung, die Prof. Gaede motiviert, auch in Zukunft seine Expertise als Sachverständiger einzubringen.