Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) und die NPO Law Clinic arbeiten bereits seit 2023 zusammen. Die jetzt geschlossene Vereinbarung baut diese Zusammenarbeit systematisch aus und stellt sie auf ein festes finanzielles Fundament. Die Kooperation läuft vorerst bis Ende des Jahres.
Im Zuge der Kooperation übernimmt die NPO Law Clinic Beratungsanfragen, die an die DSEE gerichtet werden, und stellt sicher, dass diese ehrenamtlich von Studierenden und Rechtsanwält:innen beraten werden. Außerdem entwickelt das Team Rechtstipps für die DSEE-Website, die allgemein verständlich Hilfestellung geben sollen. Die DSEE übernimmt im Gegenzug die dafür entstehenden Personal- und Sachkosten.
Wie arbeitet die NPO Law Clinic?
Die NPO Law Clinic ist die erste studentische Rechtsberatung Deutschlands, die sich ausschließlich an gemeinnützige Non-Profit-Organisationen (NPOs) richtet. Dort sind Studierende zweier Hochschulen aktiv: von der Bucerius Law School und der Leuphana Universität Lüneburg. Sie werden anfangs durch eine Vorlesung im Recht der Non-Profit-Organisationen ausgebildet. Anschließend beraten sie gemeinsam mit praxiserfahrenen Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen NPOs bei rechtlichen Fragestellungen.
Für die NPOs, die die Beratung in Anspruch nehmen, entstehen keine Kosten. Sowohl die Studierenden als auch die Berufsträger:innen sind ehrenamtlich tätig. Die ratsuchenden NPOs werden von der DSEE an die NPO Law Clinic vermittelt.
Dr. Tim Maciejewski, Mitgründer der NPO Law Clinic und Projektleiter: “Die NPO Law Clinic verbindet juristische Ausbildung mit gesellschaftlicher Verantwortung. Sie ermöglicht den Studierenden einen Rollen- und Perspektivwechsel: von Lernenden mit persönlichen Zielen hin zu kompetenten Wissensträgern mit gesellschaftlicher Relevanz“. Maciejewski ist als wissenschaftlicher Assistent und Habilitand am Lehrstuhl für Steuerrecht und Mitglied im Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen unter Leitung von Prof. Dr. Birgit Weitemeyer tätig und begleitet die Studierenden, die sich hier engagieren.
Die Beratungen betreffen Fragen des Vereinsrechts oder des Gemeinnützigkeitssteuerrechts. Konkret wurden etwa Vereine zu den rechtlichen Grenzen für politisches Engagement beraten, zur Anpassung von Satzungen bei veränderter Vereinstätigkeit oder zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit anderen NPOs. Außerdem erstellt das Team der NPO Law Clinic allgemeinverständliche Informationsmaterialien für die Website der DSEE, beispielsweise zur Haftung von Vereinsorganen in den verschiedenen Phasen einer Vereinsgründung oder zur Abgrenzung zwischen Spenden und Sponsoring.
Gemeinsam mit Wissenschaftler:innen der Bucerius Law School und den ehrenamtlichen Berufsträger:innen entsteht so ein wertvoller Beitrag für mehr Rechtssicherheit bei zivilgesellschaftlichem Engagement. Die NPO Law Clinic wird von einem Team von Wissenschaftler:innen am Institut für Stiftungsrecht und dem Recht der Non-Profit-Organisationen begleitet. Als Partnerkanzleien wirken mit: SCHOMERUS, Asche Stein Rechtsanwälte, ASG und Deutsche Stiftungsanwälte.
Bedarf an rechtlicher Beratung wächst
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt unterstützt seit 2020 freiwillig Engagierte und gemeinnützige Organisationen mit unterschiedlichen Angeboten. Sie bietet zum Beispiel konkrete Hilfestellungen für alle Fragen rund um den ehrenamtlichen Alltag. Die Zusammenarbeit mit der NPO Law Clinic fokussiert sich auf die Beantwortung rechtlicher Fragen, die für viele Organisationen sehr relevant sind, aber aufgrund ihrer Komplexität und Thematik häufig verunsichern.
Franz-Martin Schäfer, Leitung der juristischen Beratung der Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, sagt: „Die NPO Law Clinic ist eine hervorragend umgesetzte Idee: Studierende sammeln wertvolle Praxiserfahrung im Ehrenamt, die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt kann Anfragen qualifiziert weitergeben, und Engagierte erhalten Zugang zu hochwertiger rechtlicher Beratung. Umso mehr freut es uns, dass diese erfolgreiche Kooperation fortgesetzt wird."
Maciejewski betont ebenfalls das Potenzial der Zusammenarbeit: „Die Kooperation mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt ermöglicht es uns, noch mehr gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich Engagierte zu erreichen und über unseren Hochschulstandort hinaus nachhaltig Wirkung zu entfalten.” Der Bedarf an rechtlicher Beratung sei groß, die Kooperation könne hier der wachsenden Nachfrage entgegenkommen.
Win-win-win: Wenn alle profitieren
Die neue Finanzierung der NPO Law Clinic sorgt dafür, dass noch mehr Ratsuchende, die andernfalls keinen Zugang zu einer rechtlich hochwertigen Beratung hätten, unterstützt werden können.
Die Studierenden ihrerseits können ihr theoretisches Wissen praktisch erproben. Sie lernen NPOs und ihre täglichen Herausforderungen kennen und erwerben Kenntnisse, die ihnen auch bei einem eigenen Ehrenamt nützen werden. Die beteiligten Berufsträger:innen kommen über ihre ehrenamtliche Tätigkeit in Kontakt mit interessierten Studierenden und ermöglichen ihnen somit Einblicke in die anwaltliche Praxis.
Schließlich wird die DSEE in ihrem eigenen Beratungsaufkommen entlastet und kann ratsuchenden NPOs auch bei aufwändigen Fragestellungen kompetente Hilfeleistungen anbieten. Die Kooperation wirkt also in viele Richtungen und ist eine echte win-win-win-Chance für alle Beteiligten.
