Forschung im medizinischen Bereich ist ein Anliegen der gesamten Bevölkerung. Betrifft diese jedoch die Untersuchung von Krankheitsbildern, welche die Einwilligungsunfähigkeit der Betroffenen mitsichbringen, ist äußerste Vorsicht geboten, da der jeweilige Proband aufgrund eingeschränkter oder vollständig fehlender Fähigkeit zur Verteidigung eigener Interessen in höchstem Maße schutzbedürftig ist. Ausgewogenheit zwischen diesen Polen zu finden, muss stets ein zentrales Bestreben von Medizin, Ethik und Recht sein.
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Medizinrechtliche Herbsttagung
Klinische Forschung an einwilligungsunfähigen Patienten/Probanden – Medizin, Ethik und Recht im Widerstreit von Forschungsnotwendigkeit und Probandenschutz
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