Nominierung des Projekts "ReproGerecht"

Nominierung des interdisziplinären Kooperationsprojekts "ReproGerecht" zu reproduktiver Gerechtigkeit für den Norddeutschen Wissenschaftspreis.

Forschung & Fakultät |

Das interdisziplinäre Forschungsprojekt ReproGerecht ist für den Norddeutschen Wissenschaftspreis 2024 nominiert. Es konnte sich unter den vielfältigen Einreichungen durchsetzen und steht neben drei weiteren Projekten in der Finalrunde. Die Verleihung findet am 4. Dezember 2024 in Hannover statt.

 

Was ist ReproGerecht?

ReproGerecht widmet sich der interdisziplinären Erforschung von Rechts-, Sozial-, Ethik- und Medizinfragen im Bereich Familie, Recht und Gesellschaft. Der Schwerpunkt des Netzwerks liegt auf der Untersuchung der reproduktiven Gerechtigkeit, insbesondere in Bezug auf gesellschaftspolitische Themen wie die Legalisierung von Eizellabgabe und Leihmutterschaft.

ReproGerecht vereint Expert:innen aus verschiedenen Disziplinen, um zentrale Fragen der reproduktiven Gerechtigkeit und ihrer gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten. Dabei stehen insbesondere aktuelle politische und gesellschaftliche Diskurse im Fokus, die eine zunehmend zentrale Rolle in der Debatte um Familie und soziale Gerechtigkeit spielen. So ist ReproGerecht auch ein Diskussionsraum für Fragen von individuell und kollektiv verfügbaren Ressourcen, Zugangsmöglichkeiten, Strukturen (einschließlich Hierarchien, Abhängigkeiten, Stereotypisierungen und Diskriminierungen) sowie die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz sich wandelnder Lebens- und Familienmodelle.

 

Die Gründerinnen des Projekts

Das Netzwerk wird von den Wissenschaftlerinnen Prof. Dr. Anne-Kristin Kuhnt (WSF, Universität Rostock), Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner (JUF, Universität Rostock) und Prof. Dr. Henrike von Scheliha (Bucerius Law School) geleitet und aktuell aufgebaut.

„Mit unserem Projekt möchten wir wissenschaftlich fundierte Impulse für den politischen Diskurs zu reproduktiver Gerechtigkeit geben und konsistente rechtliche Regelungsvorschläge machen. Hierfür sollen Inhalte, Möglichkeiten und Grenzen reproduktiver Rechte im Kontext Familie, Recht und Gesellschaft mit Fragen der sozialen Ungleichheit zusammengedacht werden.“, erläutert Prof.'in Henrike von Scheliha.

 

Text

Prof. Henrike von Scheliha

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