Reproduktive Selbstbestimmung im Fokus

Die Tagung des Forschungsnetzwerks ReproGerecht setzte Themen zu reproduktiver Gerechtigkeit im interdisziplinären Kontext auf die Agenda.

Forschung & Fakultät |

Die erste Tagung des vor einem Jahr gegründeten Forschungsnetzwerks ReproGerecht trug den Titel „Reproduktive Selbstbestimmung im gesellschaftlichen Wandel: Interdisziplinäre Perspektiven und aktuelle Herausforderungen“. Die Veranstaltung fand am 1. und 2. September 2025 an der Bucerius Law School statt.

Initiiert wurde sie von den drei Gründerinnen und Co-Leiterinnen des Netzwerks: Prof. Dr. Henrike von Scheliha (Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, insbesondere Familien- und Erbrecht, an der Bucerius Law School), Prof. Dr. Anne-Kristin Kuhnt (Juniorprofessorin für Demographie an der Universität Rostock) und Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner (Professorin für Öffentliches Recht an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr in Hamburg).

Fachübergreifender Austausch

Teilgenommen haben mehr als 30 Forscher:innen unterschiedlicher Fachrichtungen von insgesamt 28 Universitäten und Forschungseinrichtungen. Im Zentrum stand die Frage, wie reproduktive Rechte im Spannungsfeld von individuellen Freiheitsansprüchen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen praktisch eingelöst werden können. 

Diskutiert wurde unter anderem folgende Themen:

  • Wie lassen sich reproduktive Rechte als Menschenrechte rechtlich absichern?
  • Welche strukturellen Ungleichheiten bestehen beim Zugang zu reproduktionsmedizinischer Versorgung?
  • Welche Rolle spielen soziale und ökonomische Voraussetzungen für die Umsetzung reproduktiver Selbstbestimmung?
  • Welchen Beitrag kann eine interdisziplinäre Perspektive auf reproduktive Gerechtigkeit leisten?

Die Formate betonten Interaktivität: Impulsvorträge, Diskussionsrunden mit einleitenden Kommentaren und ein Worldcafé unterstrichen den Vernetzungscharakter der Veranstaltung. 

Über das Netzwerk ReproGerecht

Das interdisziplinäre Forschungsnetzwerk ReproGerecht wurde 2024 mit dem Norddeutschen Wissenschaftspreis ausgezeichnet. Es untersucht Fragen der reproduktiven Gerechtigkeit aus juristischer, sozialwissenschaftlicher, medizinischer und ethischer Perspektive. Im Fokus stehen u.a. Schwangerschaftsabbruch, Eizellabgabe, Leihmutterschaft und der Zugang zu medizinisch assistierter Reproduktion. Ziel ist es, strukturelle Bedingungen und Ungleichheiten sichtbar zu machen und Wege aufzuzeigen, wie reproduktive Rechte im Sinne sozialer Gerechtigkeit zu stärken. Einen ausführlichen Bericht zum Forschungsgegenstand gibt der kürzlich erschienene Beitrag „Reproduktive Ungerechtigkeit“ auf dem Online-Portal Verfassungsblog.

Text

Henrike von Scheliha

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