„Rote Linien“ – Über die Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Susanne Baer gewährt mit ihrem neuen Buch persönliche Einblicke in ihre Arbeit als ehemalige Bundesverfassungsrichterin.

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Prof. Dr. Susanne Baer, langjährige Richterin des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und Professorin an der Humboldt Universität zu Berlin, war anlässlich ihres neuen Buchs „Rote Linien“ (Herder Verlag) zu Besuch im Studium generale der Bucerius Law School. Sie sprach im vollbesetzten Helmut Schmidt Auditorium mit Prof. Dr. Astrid Séville, Politikwissenschaftlerin an der Leuphana Universität Lüneburg, und dem ZEIT-Journalisten Heinrich Wefing darüber, was nach Karlsruhe gehört und was in die Arenen der Politik. 

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Präsident der Bucerius Law School, moderierte den Abend. Dr. Alexa Meyer-Hamme vom Studium generale begrüßte die Gäste und lud im Anschluss zu Brezeln und Wein im Foyer. Die Veranstaltung fand am 29.10.2025 statt.

Wir haben das Recht, mehr zu erfahren.

Das Buch öffnet den Maschinenraum des Bundesverfassungsgerichts und gibt ihm ein Gesicht. Susanne Baer erzählt darin von ihrer 12-jährigen Tätigkeit als Richterin in der Zeit zwischen 2011 und 2023 und gibt persönliche Einblicke in die richterliche Arbeit. Ihre Motivation, das Buch zu schreiben, war die Überzeugung, dass das Bundesverfassungsgericht über unser aller Leben entscheidet und wir deshalb das Recht haben, mehr darüber zu erfahren.

Der Abend beleuchtete große Zusammenhänge – es ging um das Verhältnis mit den Medien, um die Entscheidungsfindung der Richter:innen und über das Vertrauen und den Rückhalt des BVerfG, das es in der Bevölkerung genießt.

Die Rolle der Medien wurde von den Panelist:innen unterschiedlich bewertet: Journalist Heinrich Wefing unterstrich die Übersetzungsaufgabe der Medien und bedauerte, dass stets die interessantesten Zitate aus seinen Texten herausgestrichen werden würden. Immerhin sei die journalistische Arbeit, über Urteile zu berichten, nicht schwieriger geworden. 

Für Susanne Baer ist die Übersetzungsaufgabe der Medien ebenfalls wichtig. Ihr selbst hätten Medienberichte geholfen, ihr Buch zu schreiben, denn sie hatte die Reaktionen auf die Urteile während ihrer Amtszeit gesammelt. Als Richterin wäre sie nicht in der Lage gewesen, die wesentlichen Inhalte so vereinfacht und verkürzt darzustellen – was allerdings wichtig sei, damit Menschen sie verstünden.

Wie entsteht ein Urteil?

Das BVerfG arbeitet im Geheimen. Die Entscheidungsfindungsprozesse zu Urteilen werden von der Öffentlichkeit ferngehalten – sogar Handys sind während der intensiven Besprechungen aus dem Büro verbannt. Diese abgeschottete Art sei eine wesentliche Grundlage für das große Vertrauen, welches das BVerfG in der Bevölkerung genieße, sagte Astrid Séville. Ein bemerkenswerter Widerspruch zur medialen Öffentlichkeit, in der häufig totale Transparenz als ein wesentlicher Grundstein der Demokratie gesehen wird.

Michael Grünberger zeigte das Spannungsverhältnis des BVerfG auf, welches als juristische Institution gleichzeitig politisch wirke. Und er warf die Frage auf, ob der Konsens, auf den das Gericht bei jeder Entscheidung hinarbeite – und die laut Susanne Baer intensive Denk- und Überzeugungsarbeit sei – noch zeitgemäß sei in einer Zeit, in der es immer mehr Differenzierungen gibt.

Für Susanne Baer ein klares Ja. Konsens sei deshalb wichtig, weil es um Entscheidungen für Fragen geht, bei der die Gesellschaft sich zuvor "die Köpfe eingehauen hat". Es gehe nicht um den eigenen Geschmack oder das eigene Ego, sondern darum, die Kompliziertheit der Welt in einer gemeinsamen Entscheidung darzustellen. Dem stimmte Heinrich Wefing zu. Er sehe im Konsens zusätzlich eine Art Befriedung der Gesellschaft.

Wie divers kann das Bundesverfassungsgericht wirklich sein?

Bei der Frage der Vielfalt, gab es unterschiedliche Sichtweisen. Michael Grünberger stellte die Frage: Wie divers kann eine Gruppe von acht Richter:innen sein, die alle Volljurist:innen sein müssen, mit Erfahrung im Verfassungsrecht? Susanne Baer verwies auf das Vorschlagsrecht der Parteien, welches bereits für eine gewisse Diversität sorge. Es wurde und wird stets darauf geachtet, gewisse Vielfältigkeitsmerkmale zu erfüllen.

Das BVerfG schützt die Demokratie, indem es auf deren Regeln achtet und somit die Rolle eines Schiedsrichters einnehme. Da es sich Zeit nehme, Entscheidungen zu durchdenken und zu formulieren und seiner Verantwortung gerecht zu werden, denn es ticke nicht in den Rhythmen der Politik, so Baer. Das Gericht ersetze Politik nicht, kann sie aber schützen, weil es sich mehr Zeit nehmen darf.

Baer setzt sich dafür ein, dass alle verstehen, welchen Wert das Grundgesetz für jede:n Einzelne:n in der Gesellschaft wirklich hat. Selbst, wenn man in manchen Positionen anderer Meinung sein kann – die Grundwerte einer liberalen Demokratie gelten für alle.

Text

Désirée Balthasar

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