Als Referendariat bezeichnet man die zweijährige Praxisperiode, die man nach der Ersten Prüfung absolvieren muss, wenn man Volljurist werden möchte. Dabei durchläuft man verschiedene Stationen und lernt somit unterschiedliche juristische Berufsfelder kennen. Es gibt vier so genannte Pflichtstationen und zwei Wahlstationen.
Nach Abschluss des Referendariats meldet man sich generell zur Zweiten Prüfung an. Man kann die Zeit zwischen dem Ersten und dem Zweiten Prüfung allerdings zusätzlich noch dazu nutzen, ein Auslandsstudium zu absolvieren, zum Beispiel in Form eines Master of Laws.