Zum "Freischuss" für die Erste Juristische Prüfung können sich Jurastudierende melden, die gem. § 26 des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetztes einen Monat vor Ablauf des 13. Trimesters, bzw. einen Monat vor Ablauf des 9. Semesters zur Prüfung gemeldet haben. Ist man mit seinem Prüfungsergebnis im Rahmen dieses Freischusses nicht zufrieden, kann man sich noch einmal zur Prüfung melden. Am Ende gilt dann der insgesamt bessere Versuch. Sollte also der Zweitversuch nach dem Freischuss schlechter sein, gilt das Ergebnis des Freischusses.
Das Studium an der Bucerius Law School ist so konzipiert, dass die Mehrheit aller Studierenden sich innerhalb der Freiversuchsfrist zum Examen melden kann und somit zwei Versuche auf eine besonders gute Note in der Ersten Prüfung hat.
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