Wie entscheidet sich, welches Geschlecht eine Person rechtlich hat? Kann ein einmal zugeordnetes Geschlecht später korrigiert werden? Und welche Rolle spielt der Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern dabei?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Dissertation von Susanna Roßbach. Anhand von drei Rechtsentwicklungen zeichnet die intradisziplinäre Arbeit die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Geschlechtseintrags in den Personenstandsregistern nach. Sowohl Roßbachs Doktormutter Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki als auch Prof. Felix Hanschmann als Zweitgutachter bewerteten die Arbeit mit „summa cum laude“.
Mündliche Prüfung
Das Promotionsverfahren hat Susanna Roßbach am 17. Juni 2024 nun erfolgreich abgeschlossen. Der im Rahmen der mündlichen Prüfung gehaltene Vortrag setzte sich kritisch mit dem namensrechtlichen Grundsatz der Namenskontinuität auseinander. Dem Prüfungsausschuss gehörten neben Roßbachs Doktormutter auch Prof. Jörn Axel Kämmerer und Prof. Henrieke von Scheliha an.