Jonathan Schramm schließt Promotionsverfahren ab

Die Dissertation trägt den Titel „Ansehen und Absetzen. Die Versetzung einer Richter:in in den Ruhestand nach § 31 DRiG“.

Lehre & Studium |

Die von Prof. Dr. Felix Hanschmann betreute Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Richter:innen abgesetzt werden können. Am 3. Dezember 2025 fand der Kurzvortrag und die wissenschaftliche Aussprache zur Dissertation von Jonathan Schramm mit dem Titel „Ansehen und Absetzen. Die Versetzung einer Richter:in in den Ruhestand nach § 31 DRiG“ statt.

Die Entwicklung des Richteramtes von der Antike über das Deutsche Kaiserreich, Weimarer Republik, Nationalsozialismus bis heute und die Fälle der Absetzung von Richter:innen seit 1945 verdeutlichen, wie zweischneidig das Mittel der Absetzung, wie unterschiedlich die Auswirkung einer solchen Maßnahme auf das Ansehen der Justiz und wie wandelbar die Wahrnehmung einer (ausgebliebenen) Absetzung ist.

Im Rahmen der mündlichen Prüfung diskutierte die neben dem Erstgutachter von dem Vorsitzenden Prof. Dr. Christoph Kumpan als Vorsitzenden und Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M. (Yale) als Zweitgutachter bestehende Prüfungskommission im Anschluss an die Vorstellung der Arbeit mit dem Doktoranden seine Ergebnisse.

 

Inhalt und Veröffentlichung der Arbeit

Im Gegensatz zum Disziplinarverfahren (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 Deutsches Richtergesetz (DRiG)), der Richteranklage (Art. 98 Abs. 2 und 5 Grundgesetz (GG)) oder der Beendigung des Richterverhältnisses wegen strafrechtlicher Verurteilung (§ 24 DRiG) oder sonstiger Gründe (§ 21 DRiG) bildet die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand nach § 31 Nr. 2 und 3 DRiG ein strukturelles Gegenstück zu diesen anderen Absetzungsvarianten:

Maßgeblich ist hier nicht ein dienstliches Fehlverhalten der Richter:in, sondern deren öffentliche Wahrnehmung. Die Versetzung „im Interesse der Rechtspflege“ stellt in der Folge einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar, der in hohem Maße vom – letztlich normativ zu bestimmenden – öffentlichen Eindruck abhängt. Dieses Ansehen kann auf vielfältige Weise beeinflusst werden, wie durch mediale Kampagnen oder das Unterdrücken oder Nichtaufklären von Tatsachen, die entweder von der betroffenen Richter:in selbst ausgehen oder von Dritten (nur) behauptet werden.

Damit wird ein potenziell manipulierbares Erscheinungsbild – das öffentliche „Image“ der Richter:in – zum Maßstab dafür, ob sie oder er abgesetzt werden kann. Die richterliche Unabhängigkeit wird weniger durch das eigene und damit vorwerfbare Verhalten einer Person begrenzt, sondern durch die Frage, ob das Vertrauen der Öffentlichkeit so stark erschüttert ist, dass die Rechtspflege schwer beeinträchtigt ist.

Diese öffentliche Meinung ist veränderbar, nicht unbedingt rational und kann von Vorurteilen, medialen Darstellungen oder politischem Druck beeinflusst sein. Zwar bedarf auch die Versetzung im Interesse der Rechtspflege einer Entscheidung des Richterdienstgerichts. Die dafür zu prüfenden Voraussetzungen sind jedoch in hohem Maße auslegungsbedürftig – und damit anfällig für Missbrauch. Andererseits leuchtet ein, dass der Rechtsstaat vom Ansehen seiner Vertreter:innen lebt. Unabhängige Richter:innen sind Teil davon. Wo einzelne Menschen wenig Einfluss haben, stehen Richter:innen für ein System, das viel Vertrauen verlieren kann.

Jonathan Schramm wirft insoweit die Frage auf, ob die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen nicht nur politisch, sondern rechtliche Bedeutung hat: Sind Akzeptanzerwägungen zwingend, damit der Staat wehrhaft und funktionsfähig bleibt? 

Das Buch zur Arbeit erscheint unter dem gleichnamigen Titel im Nomos Verlag.

 

Zur Person

Dr. Jonathan Schramm studierte Rechtswissenschaft in Hamburg und San Francisco. Seinen Juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg mit Stationen u.a. beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesverfassungsgericht. Während dieser Zeit war er außerdem Pressesprecher und Referent der Geschäftsführung der Hochschule sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Leipzig.

Seit August 2025 arbeitet er am Landgericht Dresden als Richter.

Text

Jonathan Schramm

NEWSLETTER

Der Newsletter der Bucerius Law School informiert zweimonatlich über Neuigkeiten und Termine.