Projekte

Das Fernbehandlungsverbot und seine Zukunftsfestigkeit

Dem Beispiel des § 7 Abs. 4 MBO-Ä folgend sehen alle Berufsordnungen der jeweils zuständigen Ärztekammern das Verbot reiner Fernbehandlung vor. Es gibt jedoch mit Blick auf das Zeitalter der Digitalisierung und erweiterter Diagnose- und Therapiemöglichkeiten Bestrebungen, diese Restriktion zur Diskussion zu stellen. Im Rahmen telemedizinischen Vorgehens mit einem vor Ort anwesenden Behandler existieren bereits jetzt einige Modelle, die auf eine zunehmende Nutzung moderner Technologien im Heilberufswesen drängen.

Am IMR werden Vor- und Nachteile des Fernbehandlungsverbotes in seiner aktuellen Form intra- und interdisziplinär von beiden geschäftsführenden Direktoren eingehend untersucht und zukunftsweisende Möglichkeiten für eine Veränderung erarbeitet. Dies geschieht in Korrespondenz und Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer sowie ärztlichen Kolleginnen und Kollegen aus der Behandlungspraxis.

Habilitationsprojekt Prütting

Professor Dr. Jens Prütting verfasst aktuell unter dem Titel „Rechtsgebietsübergreifende Normkollisionen – Ein Ansatz auf der Schnittstelle von Zivil- und Sozialversicherungsrecht im Gesundheitswesen“ – seine Habilitationsschrift (Betreuung durch Professor Dr. Marc-Philippe Weller, Heidelberg). Das Projekt widmet sich rechtstheoretisch der grundlegenden Frage, wie mit Normkollisionen bis hin zu Wertungs- und Normwidersprüchen im Bereich von Zivil- und Sozialversicherungsrecht grundsätzlich verfahren werden könnte, um darauf aufbauend zentrale Schnittstellenprobleme des privat- und sozialversicherungsrechtlichen Normverständnisses im Gesundheitswesen zu lösen. Dabei geht es allem voran um Fragestellungen von Kostendruck und Standard (§§ 630a Abs. 2, 276 Abs. 2 BGB vs. 12 SGB V), wirtschaftlicher Aufklärung (§ 630c Abs. 3 S. 1 BGB), sozialversicherungsrechtlichen Qualitätsrichtlinien (§§ 136a ff. SGB V vs. Standardbegriff des § 630a Abs. 2 BGB) und um deren haftungsrechtliche Wirkung sowie Aspekte der Eigenverantwortung im Sozialversicherungs- und Haftungsrecht (etwa §§ 1, 52, 52a SGB V vs. 254 BGB).

Kommentar Prütting – Medizinrecht (5. Auflage 2018)

In der kommenden 5. Auflage des Kommentars Prütting – Medizinrecht werden – nebst dem bislang behandelten Verjährungsrecht – von Professor Dr. Jens Prütting nunmehr auch das allgemeine Schadensrecht der §§ 249 – 254 BGB, das Recht des Behandlungsvertrages nach den §§ 630a – 630h BGB und das Recht der unerlaubten Handlungen nach den §§ 823, 831, 842 – 845 BGB vollständig neu und erstmalig durch diesen Autor behandelt.

Lehrbuch Medizin- und Gesundheitsrecht

In 2018 wird die erste Auflage des neu geschaffenen Lehrbuchs „Prütting – Medizin- und Gesundheitsrecht“ erscheinen. Auf rund 400 Seiten bietet dieses Werk in einem ersten Großteil eine prägnante und studierendengerechte Einführung in das öffentliche Gesundheitswesen und dessen maßgeblichen rechtlichen Rahmen (von Professor Dr. Dorothea Prütting).

Dabei werden sowohl die ambulante als auch die stationäre Versorgung sorgsam erläutert. In einem zweiten Abschnitt wird der Leser in das zivilrechtliche Arztrecht eingeführt und erhält sowohl eine Übersicht zu den vertraglichen Beziehungen zwischen Arzt und Patient als auch eine ausführliche Erörterung des zentralen Haftungswesens (von Professor Dr. Jens Prütting).
Ein dritter Abschnitt zu den wesentlichen Elementen des Arztstrafrechts rundet das Bild entsprechend dem für Studierende bekannten Drei-Säulen-Modell der Rechtswissenschaft ab. Das Lehrbuch liefert zahlreiche Fallbeispiele mit Lösungsskizze und überfrachtet nicht mit Details, um eine klare Linie zu vermitteln (von Professor Dr. Jens Prütting und Dipl. iur. Paul Schirrmacher). Auf dieser Basis können Studierende in jedem beliebigen Bereich des Medizin- und Gesundheitsrechts ansetzen und selbstständig mittels Kommentierungen, Handbüchern und vertieften Abhandlungen jegliches benötigte Sonderwissen erwerben, da die theoretische Grundlage gefestigt sein dürfte.

Kommentar Ratzel/Lippert/Prütting – Musterberufsordnung Ärzte (7. Auflage 2018)

In 2018 erscheint die lang erwartete 7. Auflage des bestens eingeführten Kommentars zur Musterberufsordnung Ärzte, nunmehr unter der gemeinsamen Herausgeberschaft Ratzel/Lippert/Prütting. Professor Dr. Prütting übernimmt in dieser Auflage die Kommentierung der §§ 1, 2, 7 und 8. In künftigen Auflagen ist eine Erweiterung dieser Kommentierungstätigkeit zwischen den Herausgebern angedacht.

Erstellung der medstra – der Zeitschrift für Medizinstrafrecht

Am Institut wird dauerhaft die erste und einzige Fachzeitschrift für das Medizinstrafrecht, die medstra, konzipiert und erstellt. Sowohl die Schriftleitung (Professor Dr. Karsten Gaede) als auch die Redaktionsassistenz (Wiss. Mit. Fabian Afshar) sind hier angesiedelt. Die medstra wird in Kooperation mit dem Lehrstuhl von Professor Dr. Michael Lindemann (Univ. Bielefeld) erarbeitet, der vornehmlich für die Rechtsprechung zuständig ist.

Ulsenheimer/Gaede – Arztstrafrecht in der Praxis (6. Auflage 2018)

Ein Standardwerk des Medizinstrafrechts ist das Handbuch „Arztstrafrecht in der Praxis“ von RA Professor Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer, das zuletzt 2015 in 5. Auflage erschienen ist. Professor Dr. Gaede hat dieses Werk nun als federführender Autor übernommen. Derzeit wird am Institut die 6. Auflage unter dem Titel „Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis“ unter Beteiligung weiterer Autorinnen und Autoren aus der Praxis des Medizinstrafrechts erarbeitet.

Korruptionsverfolgung im Gesundheitswesen

Zur ständigen Forschungstätigkeit des Instituts gehört es, die Entwicklung des Korruptionsstrafrechts, insbesondere, aber nicht nur, im Gesundheitswesen zu verfolgen und soweit möglich mitzugestalten. Dies geschieht zum einen, um eine aktuelle Beratung und Expertise in den sehr umstrittenen Fragen der Auslegung insbesondere der Spezialnormen für das Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB) leisten zu können. Zum anderen dient dies der Fortführung der Kommentierung der §§ 11, 299, 299a, 299b, 300-302, 331 ff. StGB im Nomosgroßkommentar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, hrsg. von Leitner/Rosenau, die Professor Dr. Karsten Gaede übernommen und in erster Auflage bereits vorgelegt hat.

Dissertationsprojekte

Zurzeit werden am Institut folgende medizinrechtliche Dissertationen/Dissertationen mit spezifischer Bedeutung für das Gesundheitswesen betreut (Arbeitstitel):

  • Fabian Afshar – Strafprozessuale Pragmatik und Normdeutung – Zur Bedeutung von Rechtsfragen bei Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO (Professor Dr. Karsten Gaede)
  • Mark Becker – Die Mitteilung von Zufallsbefunden in Studien mit hochauflösenden bildgebenden Verfahren – (Professor Dr. Jens Prütting, LL.M.oec.)
  • Maximilian Constantin Epping – Humanoptimierung im Recht – (Professor Dr. Jens Prütting, LL.M.oec.)
  • Helen Grimm – Die qualifizierte Strafbarkeit des Arztes gemäß § 224 StGB – Untersuchung einer dogmatischen Inkonsequenz in Rechtsprechung und Lehre (Professor Dr. Karsten Gaede)
  • Lara Herbertz – Die gefahrschaffende Vorhandlung der Garantenstellung aus Ingerenz (Professor Dr. Karsten Gaede)
  • David John – Der Rechtswidrigkeitszusammenhang – Eine dogmatische Chimäre (Professor Dr. Jens Prütting, LL.M.oec.)
  • Denis Kaspras – Die Krankenhausinsolvenz – (Professor Dr. Jens Prütting, LL.M.oec.)
  • Cornelius Kniepert – Zwischen Diagnostik und Diagnose (Professor Dr. Jens Prütting, LL.M.oec.)
  • Marie-Theres Merrem – Reformbedürftigkeit des Embryonenschutzgesetzes (Professor Dr. Jens Prütting, LL.M.oec.)
  • Elisa Miranowicz – Patientenautonomie am Lebensende (Professor Dr. Karsten Gaede)
  • Maximilian Münster – Strafrechtliche Produkthaftung für das Inverkehrbringen innovativer Produkte (Professor Dr. Karsten Gaede)
  • Annika Vahlenkamp – N.N. (Professor Dr. Karsten Gaede)
  • Johannes Wölfel – Der Abrechnungsbetrug im Krankenhaus (Professor Dr. Karsten Gaede)

Kontakt

Institut für Medizinrecht
Bucerius Law School
Jungiusstr. 6
20355 Hamburg

medizinrecht(at)law-school.de
Tel.: (040) 30706-151 oder
Tel.: (040) 30706-240

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