25 Jahre für das Recht der Zivilgesellschaft: Das NPO-Institut feiert Jubiläum

Interview mit Birgit Weitemeyer, die das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen leitet und so die Branche prägt.

Forschung & Fakultät |

Seit 25 Jahren gestaltet das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen der Bucerius Law School die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Dritten Sektor. Es ist bundesweit die einzige Einrichtung, die Forschung, Lehre und Wissenstransfer in diesem Bereich übergreifend und systematisch verbindet. Der Fokus auf rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Stiftungen, Vereine, Genossenschaften und gemeinnützige Organisationen macht es zu einer festen Anlaufstelle für Wissenschaft und Praxis.

Zu den öffentlichkeitswirksamen Grundpfeilern des Instituts zählen die Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts. Die Fachtagung, die seit 2001 jährlich stattfindet, bringt Expertinnen und Experten zusammen und hat sich zu einem wichtigen Austauschforum entwickelt. 

Seit 2007 gestaltet Prof. Dr. Birgit Weitemeyer als Direktorin des Instituts und Lehrstuhlinhaberin für Steuerrecht dessen inhaltliche Ausrichtung maßgeblich mit. Im Interview spricht sie darüber, was das Institut auszeichnet und wie es sich über die Jahre verändert hat.

 

Frau Weitemeyer, das NPO-Institut ist 25 Jahre alt geworden. Was macht es so einzigartig? 

Das Institut hat – anders als einzelne Lehrstühle  – die gesamte Branche im Blick. Unsere Tätigkeiten, Veranstaltungen und Publikationen richten sich an die Organisationen und Stiftungen selbst, an ihre Rechtsberater und an die Politik, an die Verwaltung und auch an die Wissenschaft. Diese breite Ausrichtung auf  wissenschaftlicher Grundlage ist einmalig in Deutschland. 

Was bieten Sie dem sogenannten Dritten Sektor? 

Ein konkreter Service für gemeinnützige Organisationen ist die zweimonatliche Veröffentlichung unserer Fachzeitschrift npoR – Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen“. Hier finden sich Beiträge zur Gesetzgebung und aktuelle Rechtsprechung in Deutschland und teilweise auch darüber hinaus in Europa, wir veröffentlichen wissenschaftliche Aufsätze zu aktuellen Themen, geben Hinweise für die Praxis und bieten ein Diskussionsforum für den Sektor.

Ein Kernelement unserer Arbeit ist die Fachtagung, das jedes Jahr im Herbst stattfindet. Die Veranstaltung ist über die Jahre gewachsen und hat sich in der Branche etabliert.  Hier greifen wir aktuelle, teilweise auch politisch hochumstrittene Themen in Referaten und Diskussionsrunden auf und bieten auch einen Blick auf Lösungen, die in anderen Rechtsordnungen gefunden wurden und tauschen uns mit den Nachbardisziplinen der Ökonomie, der Soziologie und den Politikwissenschaften aus. Zu Gast auf den Panels, in den Diskussionsrunden und im Publikum sind Personen aus der Praxis – aus Politik, Justiz und Wissenschaft. Als neutraler Ort mit wissenschaftlicher Grundierung gelingt uns der Austausch der unterschiedlichen Interessensgruppen.

Damit dient die Tagung auch dem Wissenstransfer in die Politik, der Third Mission, die wir uns als Hochschule aktuell auf die Fahnen geschrieben haben. Darüber hinaus versuche ich in Anhörungen im Bundestag oder in Landtagen Verständnis für die Position der Zivilgesellschaft zu wecken und sinnvolle Vorschläge für die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen des Sektors zu unterbreiten.

Und schließlich kümmern wir uns um den wissenschaftlichen Nachwuchs. Wir betreuen Doktoranden und Doktorandinnen und vergeben den W. Rainer Walz-Preis für herausragende Abschlussarbeiten, benannt nach meinem Vorgänger am Institut. Außerdem fördern wir studentisches Engagement über die Non-Profit Law Clinic, die mein Assistent Dr. Tim Maciejewski aufgebaut hat und leitet, über die wir kostenlose Rechtsberatung für den gemeinnützigen Sektor anbieten.

 

Wie haben Sie das Institut geprägt? 

Ich habe 2007 den Ruf an die Bucerius Law School erhalten, da gab es das Institut bereits seit einigen Jahren. Es war von Anfang an inhaltlich breit aufgestellt und auch die ersten Tagungen hatten bereits stattgefunden. Außerdem waren die Dachverbände des Dritten Sektors selbst durch den Beirat in die Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts bereits einbezogen. 

Ich habe diese Aufbauarbeit kontinuierlich fortgeführt und das Institut wachsen lassen. So wurde etwa aus dem jährlichen Non Profit Law Yearbook eine zweimonatliche Publikation. Die Tagung hat sich zu einem festen Termin für Vertreter und Vertreterinnen der gesamten Branche entwickelt. Wir haben den W. Rainer Walz Preis etabliert und einige wichtige Forschungsprojekte auf den Weg gebracht und vollendet, etwa die systematische Analyse des Landesstiftungsrechts, die Aufarbeitung der unionsrechtlichen und nationalen Grundlagen der Umsatzbesteuerung des Nonprofitsektors oder die Begleitung und Kommentierung des reformierten Stiftungszivilrechts.

 

Was braucht es, um ein Institut erfolgreich aufzubauen? 

Man braucht ein Händchen für das Netzwerken, es braucht gute Ideen und natürlich auch die Freude an der konkreten Arbeit.  Und man muss natürlich im ständigen Austausch mit der Branche sein und so die Themen finden, die den Sektor wirklich interessieren. 

Was haben Sie in dieser Zeit gelernt? 

Ich habe gelernt, wie man große Veranstaltungen organisiert, wie man eine Tagung gestaltet, sodass sie ein buntes Themenspektrum zeigt und wie man Menschen für Forschungsprojekte zusammenbringt. Natürlich habe ich auch inhaltlich sehr viel gelernt, und da das Querschnittsthema des Nonprofit-Rechts ständig in Bewegung ist, wird es nie langweilig. Ich beschäftige mich immerhin seit fast 20 Jahren mit  Fragen rund um das Gemeinnützigkeitssteuerrecht, Stiftungsrecht oder Prozessrecht. 

 

Ist Ihnen ein Ereignis besonders im Kopf geblieben? 

Ja, eine Tagung ist mir besonders in Erinnerung geblieben. Meine Übernahme der Leitung des Instituts fiel mit der Finanzkrise zusammen. Bei unserem Symposium im Mai 2009 haben wir die Auswirkungen der Finanzkrise insbesondere auf Stiftungen und ihr Anlageverhalten aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet.  Die ganze Branche war verunsichert und fragte sich damals, was die Finanzkrise für Stiftungen bedeutet. Unser Programm damals hat wohl einen Nerv getroffen, denn die Veranstaltung war sehr gut besucht. Wir haben dazu beitragen können, dass sich die aufgeheizte Atmosphäre etwas beruhigt hat. Ein Ergebnis damals war, dass sich die Stiftungen mit ihren Finanzprodukten diversifizieren mussten, obwohl sie eher zögerlich waren. Diese Diskussion, die damals begann, wird heute noch geführt.

Was hat sich über die Jahre verändert? 

Die Herausforderungen der Anfangsjahre konnten wir schon lange hinter uns lassen. Anfangs hatte ich mitunter Schwierigkeiten, geeignete Festredner zu finden. Da gab es tatsächlich auch mal Absagen, denn das Institut war insgesamt noch nicht so sichtbar. Doch mittlerweile habe ich ein  Gespür dafür, wer als Festredner oder Festrednerin passen könnte, und erhalte auch sehr gute Vorschläge von befreundeten Wissenschaftlern.  Zuletzt hat zum Beispiel Prof. Dr. Marietta Auer den Eröffnungsvortrag gehalten, die Direktorin des Max-Planck-Instituts für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie. Sie hat mit ihrer These von der U-Kurve postmortaler Vermögensgestaltungen das hochaktuelle Thema der gleichheitsgerechten Erbschaftsbesteuerung in rechtshistorischer und ideengeschichtlicher Breite und Tiefe beleuchtet.

 

Welche Themen werden Sie in Zukunft beschäftigen? 

Neben meinen eigenen persönlichen Beiträgen zu aktuellen Fragen gibt es bestimmte Themen, die man in einem größeren Forschungsverbund behandeln müsste. Ich gebe Ihnen drei Beispiele. Zum einen ist noch nicht geklärt,  wie Stiftungen damit umgehen können, wenn sie den so genannten Vierten Sektor fördern möchten, also kreative Start-ups oder Social Entrepreneurs, die streng genommen nicht gemeinnützig sind. Hier stellt sich die Frage, wie Stiftungen mit Instrumenten wie Anschubförderung, Stipendien oder Darlehen umgehen können. 

Nach der Reform des Stiftungsrecht im BGB haben die Bundesländer überwiegend ihre Stiftungsgesetzes angepasst, die Grundlage der Stiftungsaufsicht sind. Welches Instrumentarium den Ländern dabei zur Verfügung steht, wo die Grenzen der Eingriffsbefugnisse liegen und wie weit die Landesgesetze voneinander abweichen, dies ist in einer zweiten Auflage des Handbuchs des Landesstiftungsrechts zu eruieren.

Zudem arbeiten wir daran, einen verständlichen Überblick über das Recht und die Besteuerung der Nonprofit-Organisationen für eine internationale Leserschaft auf Englisch herauszubringen.

Außerdem  geht es um die Anlage des Stiftungsvermögens. Der ursprüngliche Stiftungsgedanke ist der, dass das Geld für einen bestimmten Zweck ausgegeben werden soll. Gleichzeitig gibt es die Vorstellung, dass eine Stiftung ihr Vermögen ewig erhalten muss. Doch das stimmt nicht: sie kann das Vermögen behalten, muss es aber nicht. In Deutschland ist es üblich, dass man in erster Linie  auf das ursprüngliche Stiftungsvermögen schaut, es aber weniger darum geht, wie man das Geld optimal anlegen kann, so dass es sich auch vermehrt. Diese Perspektive lässt sich sowohl ökonomisch als auch rechtsvergleichend gut begründen

Schließlich müssen wir an einem sinnvollen Rahmen für die politische Betätigung oder auch politischen Äußerungen von gemeinnützigen Organisationen arbeiten, um deren Meinungsäußerungsfreiheit nicht über Gebühr einzuengen, aber gleichzeitig die notwendige Abgrenzung zum Spektrum politischer Parteien zu gewährleisten.

 

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Weitemeyer!

Text

Das Gespräch führte Désirée Balthasar

NEWSLETTER

Der Newsletter der Bucerius Law School informiert zweimonatlich über Neuigkeiten und Termine.