Interdisziplinäres Programm für rechtswissenschaftliche Forschung

an der Bucerius Law School

Im Januar 2017 richtete die Bucerius Law School ein interdisziplinäres rechtswissenschaftliches Forschungsprogramm ein. Rechtswissenschaftliche Forschung bedient sich zunehmend der Methoden, Begriffe und Forschungsergebnisse von Nachbarwissenschaften, um besser zu analysieren, wie Rechtsnormen menschliches Entscheiden, Verhalten und rechtspolitische Ziele beeinflussen.

Das Programm fördert interdisziplinäre rechtswissenschaftliche Forschung zur Wirkung des Rechts für Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Es lädt Gastforschende ein, die mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Bucerius Law School kooperieren und gemeinsam in den Bereichen Rechtsökonomie, Recht und Gesellschaft, Recht und Psychologie, empirische Rechtsstudien und Rechtstheorie zusammenarbeiten.

Gäste und heimische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten an gemeinsamen Forschungsprojekten und Veröffentlichungen, organisieren interdisziplinäre Tagungen sowie Vorträge auswärtiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und stellen ein neues Forum für Diskussionen bereit. Das Programm fördert auch Besuche von Habilitierenden der Bucerius Law School an ausländischen interdisziplinären rechtswissenschaftlichen Zentren.

Neues von der Initiative

LARG-Workshop zu KI in der Medizin

LARG-Workshop zu KI in der Medizin

Am 02.06.2023 fand ein weiterer Workshop der Law and AI Research Group (LARG) zur Technik und dem Einsatz von KI in der Medizin statt.

Forschung & Fakultät
Künstliche Intelligenz in der Zivilgerichtsbarkeit

Künstliche Intelligenz in der Zivilgerichtsbarkeit

Am 03. und 04.11.2022 fand ein weiteres Seminar der Law and AI Research Group (LARG) statt.

Forschung & Fakultät
Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung

Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung

Die Lieferkette und das Lieferkettensorgfaltsgesetz standen im Fokus der gemeinsamen Tagung mit der WHU – Otto Beisheim School of Management.

Forschung & Fakultät

Team


Direktor des Programms

 

Mitglieder des Programmausschusses

Kontakt

Visiting Research Professors

Daniel Katz (2019)

Die Absolventen der Bucerius Law School Janis Beckedorf, Corinna Coupette und Dirk Hartung führen gemeinsam mit Professor Daniel Katz ein Forschungsgebiet zur quantitativen Rechtswissenschaft durch. Dafür wird ein zweimonatiger Aufenthalt von Katz in Hamburg ermöglicht. Katz ist Inhaber eines rechtswissenschaftlichen Lehrstuhls an der Universität Illinois und führender Vertreter mathematischer und empirischer Methoden für rechtswissenschaftliche Komplexitätsanalysen, die zunehmend auch innerhalb der Rechtswissenschaft und der Rechtsvergleichung verwendet werden. Das Projekt soll drei konkrete Beiträge leisten: einen zur Rechtstheorie und zur Rechtsvergleichung, einen zur rechtlichen Methodik und einen zur rechtlichen Praxis. Beispielhaft soll ermittelt werden, wie diese Methode anwendbar ist, um strukturelle und funktionale Unterschiede von Rechtssystemen besser zu erkennen, um die Entwicklung eines Rechtssystems im Zeitablauf besser zu verstehen, und um Rechtspraktikern methodische Instrumente für konzisere und kohärentere Gesetzesvorlagen zur Verfügung zu stellen. Geplant sind mehrere Veröffentlichung in englischer Sprache zu den verwendeten Methoden, zur Rechtsvergleichung und zur generellen gesellschaftlichen Bedeutung sich verändernder Rechtstexte sowohl in natur- als auch in rechtswissenschaftlichen Journals.

Shuba Ghosh (2019)

Dana Beldiman, Direktorin unseres IP-Centers wird mit Professor Shuba Ghosh ein empirisches Projekt über die Auswirkungen der Normen des gewerblichen Rechtsschutzes auf die Organisation von Unternehmungen durchführen. Ghosh, der für drei Monate an der Bucerius Law School tätig sein wird, ist durch seine rechtsökonomischen Schriften zum gewerblichen Rechtsschutz ein international bekannter Rechtswissenschaftler. Das gemeinsame Projekt hat drei Dimensionen. Die erste ist theoretisch und fasst jene Forschungsergebnisse zusammen, die den Zusammenhang zwischen Schutzrechten und Innovationen untersucht haben. Die zweite bezieht sich auf die Rolle von Juristen innerhalb von Unternehmungen, die die Nutzung und Verwertung von Innovationen rechtlich gestalten. Diese ist bisher wenig analysiert worden hat aber große Wirkungen nicht nur darauf, wie Verträge gestaltet, sondern auch wie Unternehmungen organisiert werden. Die dritte Dimension enthält die geplante empirische Studie. Sie soll durch Befragungen von praktizierenden Anwälten in Deutschland herausfinden, wie Schutzrechte die tatsächlichen Austausch- und Organisationsverträge in der Praxis beeinflussen. Die Studie greift methodisch auf Vorarbeiten in der Literatur, auch solche von Ghosh zurück. Die Ergebnisse sollen in einer Fachzeitschrift publiziert werden.

Avishalom Tor (2018)

Professor Avishalom Tor von der Notre Dame University ist Distinguished Visiting Research Professor 2018 an der Bucerius Law School. Er ist Rechtswissenschaftler und Psychologe und ein herausragender Forscher im Bereich der Verhaltenswissenschaft sowie ihrer Verwendung für rechtswissenschaftliche Fragestellungen, insbesondere im Gesellschaftsrecht und Wettbewerbsrecht. 

Abgeschlossene Projekte

Hans-Bernd Schäfer wird zusammen mit zusammen mit Steve Lee (Emory University) dem Direktor des "Institute of Law and Development" im September 2020 ein Symposium zu diesem Thema an der Bucerius Law School veranstalten. Es handelt sich um eine jährlich stattfindende Konferenz, an der Juristen, Ökonomen und Politikwissenschaftler aus vielen Ländern teilnehmen. Erstmalig wird sich die Konferenz mit Problemen in hochentwickelten Staaten befassen. Geänderte wirtschaftliche Bedingungen wie die zunehmenden Einkommensunterschiede zwischen den Bürgern und Regionen in den Industrieländern, das stagnierende Wirtschaftswachstum in mehreren Ländern, wirtschaftliche Polarisierung sowie Schwächen des Rechtssystems, darauf angemessen zu reagieren, können Gegenstand dieser Tagung sein. Der Teilnehmerkreis ergibt sich aus einem "Call for Papers". Außerdem werden mehrere Referenten eingeladen. Eine Auswahl der vorgetragenen Referate wird wie bereits bei vorhergehenden Tagungen in einer Sonderausgabe der Zeitschrift "Law and Development Review" im Verlag de Gruyter erscheinen.

Bucerius Law School (Germany) and the Law and Development Institute (USA) are inviting papers for the 2020 Law and Development Conference to be held in Hamburg, Germany, on November 6, 2020. Please find the call for papers below.

Call for Papers

Vertreter der ökonomischen Analyse des Rechts argumentieren oft, dass mittels wirtschaftswissenschaftlicher Methoden Gerichtsentscheidungen vorhersagt und der Gesetzgeber normativ geleitet werden könne. Viele von ihnen sehen philosophische Theorien des Privatrechts, die auf Autonomie, ausgleichender Gerechtigkeit und anderen moralischen Prinzipien beruhen als zu unbestimmt an. Diese Auffassung ändert sich. Zudem wird zunehmend innerhalb dieser Forschungsrichtung erkannt, dass Recht nicht nur die Aufgabe hat, Anreize zu vermitteln und sich somit nur an Menschen wendet, die andernfalls asozial handeln. Wo steht diese Debatte über die Rolle von Wirtschaftswissenschaft und Philosophie in der Privatrechtswissenschaft heute und wohin soll sie führen? Das ist die zentrale Frage eines internationalen Workshops an der Bucerius Law School in Hamburg, den die Professoren Peter Cserne (Universität Hull) und Hans-Bernd Schäfer (Bucerius Law School) am 5. – 6. Juli in der Bucerius Law School veranstalten.

Ein "call for papers" hat 48 Einsendungen aus vielen Ländern Europas und darüber hinaus erbracht, von denen eine Auswahl auf der Tagung vorgetragen wird.

Die von den Professoren Axel Kämmerer und Hans-Bernd Schäfer veranstaltete Tagung einer internationalen Gruppe von Rechtswissenschaftlern und Rechtsökonomen wird sich mit den Auswirkungen des Brexit auf das Recht innerhalb der EU, auf die Rechtsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sowie auf internationale Rechtsbeziehungen befassen. Die Themen behandeln die Austrittsverhandlungen aus spieltheoretischer Perspektive, die Rolle von Referenden und Volksbefragungen, die Auswirkungen des Brexit auf die Personenfreizügigkeit, künftige Möglichkeiten der Niederlassungsfreiheit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, Auswirkungen auf die Regulierung der Finanzmärkte, die Rolle der Gerichte, Fragen der freien Rechtswahl nach dem Brexit und die Möglichkeiten der Streitbeilegung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Rahmen der Welthandelsorganisation.

Die Konferenzbeiträge erscheinen im Frühjahr 2021 als Buch im Verlag Edward Elgar, Cheltenham unter dem Titel:

Jörn Axel Kämmerer und Hans-Bernd Schäfer (Herausgeber): Brexit: Legal and Economic Aspects of a Political Divorce

Beiträge:

  • Hans-Bernd Schäfer und Jörn Axel Kämmerer: At Brexit Crossroads: Autonomy and Gains from Trade as Alternatives? Introduction and Overview
  • Kirstein, Roland: Some Game-Theoretic Aspects of Brexit
  • Mackaay, Ejan: Brexit – Populist Reaction to the 2008 Speculative Bubble Bursting?
  • Hanten, Mathias: Third-Country Market Access under Brexit – New Wine in Old Bottles
  • Kainer, Friedemann: Services: Market Access and Standards in the Future EU-UK Relations
  • Ringe, Wolf-Georg: Brexit and How it Affects Capital Markets (Regulation)
  • Terhechte, Jörg Philipp: Dead End or Pathway to New Relations? Structure and Problems of the EU-UK Withdrawal Agreement
  • Rühl, Giesela: Settlement of International Commercial Disputes Post-Brexit, Or:United We Stand Taller

Dieser jährlich stattfindende internationale Workshop wurde am 15. und 16. Juni 2018 von Alexander Wulf (ehemaliger Doktorand der Bucerius Law School), Prof. Giovanni Ramello (Universität Turin) und Hans-Bernd Schäfer veranstaltet. Teilnehmer wurden auf der Basis eines "Call for Papers" ausgewählt. Eine Auswahl der dort vorgetragenen Referate ist in einer Sondernummer des European Journal of Law and Economics erschienen, Volume 50, Issue 1, August 2020, Special Issue: Economic Analysis of Litigations, Issue editors: Alain Marciano, Giovanni B. Ramello, Hans Bernd Schaefer.

Hans-Bernd Schäfer und Ram Singh (Delhi School of Economics) (2018), Takings of Land by Self-Interested Governments, Economic Analysis of Eminent Domain Law, Journal of Law and Economics, Vol. 61, 427-458

Das Programm förderte zwei insgesamt fünfwöchige Besuche des Ökonomen Ram Singh von der Delhi School of Economics. Dies ermöglichte eine gemeinsame Studie zu den ökonomischen Wirkungen der Entschädigungshöhe im Enteignungsrecht. Die Studie befürwortet bei Enteignungen eine Entschädigung, die unterhalb eines zivilrechtlichen Schadensersatzes liegt. Dadurch werden verstärkt Anreize bei den Betroffenen gesetzt, sich gegen Enteignungsmaßnahmen zu wehren und es wird eine größere gerichtliche Kontrolldichte für solche Maßnahmen herbeigeführt. Ein voller Schadensersatz reicht dafür nicht aus, weil dieser die Anreize für Staatsorgane, rechtswidrige Enteignungen durchzuführen, kaum vermindern kann, wohl aber Anreize beseitigt, sich dagegen rechtlich zu wehren.

Cornelius Kniepert, LL.B. und Axel Moeller (Universität Oxford), Der einfache Befunderhebungsfehler – Kann die Rechtsprechung das Befunderhebungsverhalten von Ärzten steuern? MedR 2019, 34 ff.

Die Förderung ermöglichte Herrn Kniepert eine empirische Studie zusammen mit einem Ökonometriker. Die Doktorarbeit von Cornelius Kniepert behandelt das Arzthaftungsrecht. Die Rechtsprechung zum Befunderhebungsfehler stellt seit 1987 ein zusätzliches Haftungsrisiko für Ärzte dar und vermittelt Anreize, zusätzliche Befunderhebungen durchzuführen, um dadurch das Haftungsrisiko zu senken. Es ergab sich daher die Frage, ob dies nachweisbar ist. Die Studie mit Daten von 1982 bis 2016 gelangt zum Ergebnis, dass ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen der Verschärfung der Arzthaftung und dem Diagnoseaufwand im stationären Bereich nicht besteht. Dies ist ein unerwartetes und auch deshalb ein interessantes Ergebnis.

Florian Faust und Hans-Bernd Schäfer, Hrsg. (2019), Zivilrechtliche und rechtsökonomische Probleme des Internet und der künstlichen Intelligenz, 15. Travemünder Symposium zur ökonomischen Analyse des Rechts, Mohr Siebeck, 339 S.

Die Förderung diente der Durchführung eines dreitägigen Symposiums zur ökonomischen Analyse des Rechts in Travemünde im März 2018, an dem Juristen und Ökonomen beteiligt waren, um vertrag- delikts- und eigentumsrechtliche Probleme des Internet und der künstlichen Intelligenz aus Sicht ihrer Disziplinen zu diskutieren.  Erfordert die rasche technologische Entwicklung, die mit vielfältigen neuartigen Problemen der zivilrechtlichen Haftung, der Vertragsgestaltung und des Schutzes von Daten einhergeht, auch ganz neue rechtliche Antworten des Zivilrechts? Oder ist dieses flexibel genug, sich den neuen Herausforderungen ohne radikale Innovationen zu stellen? Die veröffentlichten Referate und Korreferate von Juristen und Ökonomen behandeln aus einer interdisziplinären und rechtsökonomischen Perspektive zivilrechtliche Fragen, die sich aus diesen technologischen Entwicklungen ergeben.

Anika Klafki wurde die Teilnahme an einem rechtsvergleichenden internationalen Symposium in Japan im Jahr 2018 ermöglicht. Ihr mit Harald Pünder verfasstes Referat ist fertiggestellt und im Druck: "Solving Conflicts through Administrative Procedure", in Katharina Boele-Woelki / Diego P. Fernández Arroyo (eds.), Ius Comparatum – Global Studies in Comparative Law, Springer 2019. Die Arbeit behandelt Fragen der Bürgerbeteiligung bei administrativen Entscheidungen in rechtsvergleichender Perspektive, hier dargestellt an einer Fallstudie der Planung eines Großflughafens.

"Klinische Forschung an einwilligungsunfähigen Patienten/Probanden- Medizin, Ethik und Recht im Widerstreit von Forschungsnotwendigkeit und Probandenschutz"

Die vom Programm unterstützte Tagung des Instituts für Medizinrecht am 15. November 2017, veranstaltet von Jens Prütting, brachte Fachleute unterschiedlicher Disziplinen zusammen. Diese referierten und diskutierten im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung für Fachleute über Themen wie medizinische Studien bei Intensivpatienten und bei Patienten mit Schlaganfällen, über rechtliche und ethische Aspekte der Einwilligung in die Arzneimittelforschung und im allgemeinen über das Spannungsverhältnis zwischen Probandenschutz und Forschungsinteresse bei einwilligungsunfähigen Patienten.