Aktuelles
9. Medizinstrafrechtsabend
Paragraf 218 StGB abschaffen?
Dienstag, 30. Mai 2023, 18.00 – 20.30 Uhr
Ort: Bucerius Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg
Die Veranstaltung findet in Präsenz (Heinz-Nixdorf-Hörsaal 2.28) statt.
8. Bucerius-Medizinrechtstag
Das Haftungssystem des Leistungserbringerrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung
Mittwoch, 15. März 2023, 15.30 – 19.45 Uhr mit anschließendem Get-together
Ort: Bucerius Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg
Die Tagung findet in Präsenz auf dem Campus statt.
7. Bucerius-Medizinrechtstag
Strukturelle Diskriminierung von Menschen im und durch das Gesundheitswesen
Mittwoch, 22. Juni 2022, 15.30 – 19.30 Uhr mit anschließendem Get-together
Ort: Bucerius Law School, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg
Die Tagung findet in Präsenz (Helmut Schmidt Auditorium) und online (Zoom) statt.
6. Bucerius-Medizinrechtstag
Das grüne Gesundheitswesen
Das Gesundheitswesen muss sich ebenso wie alle anderen Industrie- und Wirtschaftsbereiche der Herausforderung nachhaltigen Wirtschaftens stellen. CO2-Produktion, das Anhäufen von Müllbergen und hoher Energiebedarf sind nur einige der zahlreichen Problempunkte, die es gerade auch im Gesundheitswesen zu beherrschen und einzudämmen gilt. Es ist zu erwarten, dass das Recht den Prozess zu einer Ökologisierung mitgestalten wird. Optimierungen auf diesem Sektor können aber auch mit Rationalisierungen und Einschränkungen einhergehen, die nebst wirtschaftlichen Belastungen rechtliche Friktionen zeitigen. In dieser Gemengelage wird sich ein partiell neu zu denkendes, ökologisches Gesundheitssystem entwickeln müssen.
Aktuelles Medizinstrafrecht: Werkschau Arztstrafrecht, 21.01.2021
Neuerscheinung des Ulsenheimer/Gaede
Am Abend des 21. Januar 2021 veranstaltete das Institut für Medizinrecht der Bucerius Law School (IMR) in Kooperation mit der medstra die Onlinekonferenz „Aktuelles Medizinstrafrecht: Werkschau Arztstrafrecht“.
In den letzten drei Jahren war die medizinstrafrechtliche Arbeit des IMR in großem Umfang dadurch geprägt, gemeinsam mit weiteren Autorinnen und Autoren das arztstrafrechtliche Kompendium von RA Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer fortzuführen. Das Erscheinen der wesentlich erweiterten 6. Auflage des „Arztstrafrecht in der Praxis“ nutzten das IMR und der Autorenkreis – Dr. Elmar Biermann, RA Rolf-Werner Bock, Prof. Dr. Annika Dießner und Prof. Dr. Karsten Gaede – um ausgewählte neu bearbeitete Fragenkreise vorzustellen und zu diskutieren. Wie relevant diese Themen sind, wurde durch den großen Zuspruch, den die Veranstaltung fand, deutlich. Mehr als 130 Gäste verfolgten die Inhalte des Abends.
Mit seiner Begrüßung „Das Arztstrafrecht zwischen Ausdehnung und Begrenzung“ eröffnete Prof. Dr. Karsten Gaede, Geschäftsführender Direktor des IMR, Inhaber des Lehrstuhls Strafrecht II an der Bucerius Law School und einer der beiden geschäftsführenden Herausgeber der medstra, den Abend. Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Beulke, RA in Passau und emeritierter Professor der Universität Passau, stellte sodann das Werk „Arztstrafrecht in der Praxis“ vor, bevor RA Rolf-WernerBock, Rechtsanwalt in Berlin, seine Gedanken zu diesem mit dem Plenum teilte. Er zeichnete nach, dass sich das Werk über die Jahre hinweg als Spiegel der Fortentwicklung des Arztstrafrechts darstellt.
Den ersten Vortrag des Abends hielt Dr. Elmar Biermann, Justiziar des Bundesverbandes Deutscher Anästhesisten, zum Thema „Schluss ist, wenn ich es will!“ – Selbstbestimmtes Sterben und aktuelle Rechtsprechung. Der Beitrag verdeutlichte, wie viel Spannungspotential dem Thema anhaftet und wie sehr sich die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Zudem zeigte er auf, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, durch das dieses das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hat, noch immer viele Fragen offen sind, die seitens des Gesetzgebers zum Beispiel im Betäubungsmittelrecht und im Berufsrecht beantwortet werden müssen.
Nachdem damit zunächst Fragen am Lebensende im Fokus standen wandte sich Prof. Dr. Annika Dießner, Professorin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht und Rechtsanwältin in Berlin, mit ihrem Vortrag „Der novellierte § 219a StGB in Theorie und Praxis – Probleme gelöst?“ solchen am Lebensanfang zu. Sie stellte die jüngste Rechtsprechung zu § 219a StGB sowie die – nach wie vor – bestehenden Probleme dar, welche durch die Norm in der Praxis hervorgerufen werden. Es wurde deutlich, dass eine klärende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überfällig erscheint.
Abschließend referierte Prof. Dr. Karsten Gaede zum Thema „Gegen die Korruption! Mit der Keule des Betruges?“. Er blickte mit dem Vortrag zum einen darauf zurück, dass der Gesetzgeber mit guten Gründen und weiter gesetzten Restriktionen die Korruptionsverfolgung über die §§ 299a und 299b StGB ausgebaut hat. Zum anderen wies er deutlich auf die Gefahr hin, dass die aufgestellten Schranken über die derzeitige Auslegung des Betruges allzu leicht übertreten werden könne. Der Betrug sei mittlerweile noch leichter anwendbar als dies bei der lange Zeit hierfür viel kritisierten Strafnorm der Untreue der Fall sei. Auch insoweit stand in der anschließenden Debatte zügig das Bedürfnis im Raum, den Ruf nach Strafe in Zukunft durch eine verfassungsrechtliche Begrenzung einzudämmen.
5. Medizinrechtstag: Die Medizin der Zukunft, 19.02.2020
Digitalisierte Lösungen durchdringen zunehmend das Gesundheitswesen und bringen eine Vielzahl neuer Möglichkeiten und Risiken mit sich. Medizin und Technik, Ethik und Rechtswissenschaft sind aufgerufen, Hand in Hand diesen Prozess zu begleiten und zum Schutz von Patientinnen und Patienten demselben einen geordneten Rahmen zu geben.
5. Medizinstrafrechtsabend – Abrechnung unter Druck?, 21. Mai 2019


Der 5. Medizinstrafrechtsabend des WisteV-Arbeitskreises Medizinstrafrecht, des Wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreises der Bucerius Law School, des IMR der Law School und der medstra greift in diesem Jahr die Abrechnung im Gesundheitswesen auf. Sie ist seit langem von strafrechtlichen Risiken geprägt, die einerseits ihrer Bedeutung entsprechen, andererseits in ihrem Ausmaß aber auch Zweifeln unterliegen. Klassische Probleme wie die Ausdehnung der Täuschung oder die streng sozial- und medizinrechtliche Akzessorietät des Schadens sind nach wie vor aktuell. Sie stellen sich durch jüngere Rechtsprechung unter neuen Vorzeichen. Darüber hinaus stehen neue Konstellationen mit erheblicher Bedeutung im Vordergrund. Zum Beispiel wurde der Abrechnungsbetrug in der Pflege als bedeutsames Ermittlungsfeld erkannt. Ebenso wird zunehmend versucht, Fallgestaltungen der Korruption mit dem erweiterten Strafrahmen des Betruges strafrechtlich zu erfassen.
Es tragen vor Professor Dr. Thomas Fischer (Vorsitzender Richter am BGH a.D.), Professor Dr. Frank Saliger (LMU München), Professor Dr. Karsten Gaede (Bucerius), Arne Rettke (Staatsanwalt). Es moderiert Professor Dr. Michael Tsambikakis (Fachanwalt Strafrecht und Medizinrecht).
Expertengespräch mit Prof. Dr. Jens Prütting zum Thema Medizinrecht auf tagesschau24
Am 6. Oktober 2018 wurde auf tagesschau24 um 21.00 Uhr ein Expertengespräch zum Medizinrecht mit Prof. Dr. Jens Prütting ausgestrahlt. Im Detail geht es um den rechtspraktischen Umgang mit Behandlungsfehlern und Aufklärungsmängeln. Für Patienten wie Ärzteschaft wird ein Bild von der rechtlichen Bewertung denkbarer Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis, eine Übersicht der Patientenrechte und deren Durchsetzung sowie eine sachgerechte Verteidigung der Belange der Behandlungsseite geboten.
Medizinrechtliche Herbsttagung: "Die Zukunft der Fernbehandlung"
Der 121. Deutsche Ärztetag hat die Änderung des § 7 Abs. 4 MBO-Ä beschlossen und sich damit für eine Lockerung des Verbots der Fernbehandlung ausgesprochen. Dies ist jedoch nicht Schluss, sondern Beginn einer Debatte, die zu führen eilige Aufgabe von Wissenschaft und Praxis ist, um neu eröffnete diagnostische und therapeutische Bereiche sinnvoll zu begleiten.
Einen Beitrag dazu möchte die Herbsttagung des Instituts für Medizinrecht an der Bucerius Law School leisten. Daher laden wir Sie am 29. November 2018 recht herzlich zu dieser ein.
Videointerview: DSGVO & Digitale Innovationen im Gesundheitswesen – wie geht das zusammen?
Interview von Polavis mit Professor Dr. Jens Prütting, Direktor des Instituts für Medizinrecht an der Bucerius Law School, auf dem Hauptstadtkongress für Medizin und Gesundheit in Berlin.
4. Medizinstrafrechtsabend in der Bucerius Law School – Verleihung des Roxin-Preises
Am 29. Mai 2018 fand der 4. Medizinstrafrechtsabend an der Bucerius Law School statt, der sich Strafbarkeitsrisiken in der Palliativmedizin widmete. Er wurde im Rahmen des Wirtschaftsstrafrechtlichen Gesprächskreises gemeinsam mit der WisteV und der medstra, der Zeitschrift für Medizinstrafrecht, vom Institut für Medizinrecht ausgerichtet. Unter der Moderation von Professor Dr. Karsten Gaede und Professor Dr. Tsambikakis diskutierten Juristen, Mediziner und Mitglieder der Leitungsebene medizinischer Einrichtungen aktuell drängende Fragestellungen des § 217 Strafgesetzbuch (StGB).
3. Bucerius-Medizinrechtstag feiert die Eröffnung des Instituts für Medizinrecht der Bucerius Law School
Juristinnen und Juristen, Medizinerinnen und Mediziner und Ethikerinnen und Ethikern untersuchen die für das interdisziplinäre Medizinrecht typischen Wechselwirkungen verschiedener Normenkomplexe im Recht, Fragen des strafbaren Abrechnungsbetrugs und der ethischen Entscheidungsfindung im medizinischen Alltag.
Gründung des Instituts für Medizinrecht
Am 15. November 2017 beschloss der Senat der Bucerius Law School einstimmig die Gründung des Instituts für Medizinrecht. Aus der Initiativgruppe Medizinrecht wurde so ein satzungsmäßig organisiertes eigenständiges Institut. Im Rahmen der Institutsgründung bestellte der Senat der Bucerius Law School einen interdisziplinär besetzten akademischen Beirat, der das Institut in seinem Ziel, ein leistungsstarkes Gesundheitswesen mitzugestalten, unterstützen wird.
Als geschäftsführende Direktoren wurden die Professoren Dr. Karsten Gaede und Dr. Jens Prütting, LL.M.oec. bestellt. Dem Beirat gehören an: RAin Inez Jürgens M.A., Professor Dr. iur. Thorsten Kingreen, Professor Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Professor Dr. med. Karl-Jürgen Oldhafer, Professor Dr. med. Klaus Püschel, RA Dr. iur. Stephan Rau M.Sc. (Econ), M.E.A. (Paris), Professorin Dr. iur. Anne Röthel, RAin Dr. iur. Eva Maria Rütz, LL.M., Professorin Dr. med. Bettina Schöne-Seifert, Professor Dr. iur. Karsten Scholz, Professor Dr. med. Michael Schulte-Markwort, Professor Dr. iur. Jochen Taupitz, RA Professor Dr. iur. Michael Tsambikakis, RAin Dr. iur. Katharina Wodarz und Dr. med. Thomas Wolfram.
In Kooperation mit seinen starken Partnern aus Medizin und Rechtswissenschaft soll das Institut eine Grundlage für die gemeinsame Arbeit zwischen Juristinnen und Juristen, Medizinerinnen und Medizinern, Ethikerinnen und Ethikern und Ökonominnen und Ökonomen schaffen. Für eine interdisziplinäre Erforschung der Querschnittsmaterie Medizinrecht steht die Kooperation mit Ärztinnen und Ärzten und medizinischen Einrichtungen, mit Ethikkommissionen und Patientinnen und Patienten an erster Stelle. Durch verschiedene und regelmäßig interdisziplinär angelegte Lehrangebote sowie die Möglichkeit der Teilnahme an Vorträgen und Symposien zum Medizinrecht soll den Studierenden der Bucerius Law School und der kooperierenden medizinischen Einrichtungen die faszinierende Welt des Medizinrechts nähergebracht werden.